Entsorgung des Klärschlamms diverser Kläranlagen im Landkreis Deggendorf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Osterhofen
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH i.V.
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kubus-mv.de/startseite/
Ort: Niederalteich
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH i.V,
E-Mail:
Telefon: +49 3853031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Ort: Außernzell
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH i.V.
E-Mail:
Telefon: +49 3853031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Ort: Schöllnach
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94508
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH i.V.
E-Mail:
Telefon: +49 3853031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung des Klärschlamms diverser Kläranlagen im Landkreis Deggendorf
Entsorgung des Klärschlamms diverser Kläranlagen im Landkreis Deggendorf;
Los 1 a thermische Klärschlammentsorgung (mit mobiler Entwässerung);
Los 2 a thermische Klärschlammentsorgung (entwässerter Schlamm)
Klärschlammentsorgung (mit mobiler Entwässerung)
Die folgende Ausschreibung (Los1) beinhalten die Entwässerung (mobil), den Abtransport und die
thermische Verwertung des anfallenden Überschussschlammes der folgenden Kläranlagen für die
Vertragszeiträume:
- Gergweis (01.01.2024 - 31.12.2025)
- Niederalteich (01.01.2024 - 31.12.2025)
- Osterhofen (01.01.2024 - 31.12.2025)
Eine optionale Verlängerung des Entsorgungsvertrages zu gleichen Konditionen um 2 Jahre ist bei
schriftlicher Zustimmung beider Vertragsparteien, bis zu 6 Monate vor Vertragsende, möglich.
Für die Verwertung des anfallenden Schlammes ist nur eine thermische Verwertung zugelassen .
Eine optionale Verlängerung des Entsorgungsvertrages zu gleichen Konditionen um 2 Jahre ist bei schriftlicher Zustimmung beider Vertragsparteien, bis zu 6 Monate vor Vertragsende, möglich.
Klärschlammentsorgung (entwässerter Schlamm)
Die folgenden Positionen (Los 2) beinhalten den Abtransport und die thermische Verwertung des anfallenden
Überschuss- und Faulschlammes der folgenden Kläranlagen:
- Außernzell
- Schöllnach
Für die Verwertung des anfallenden Schlammes ist lediglich eine thermische Verwertung zugelassen.
Eine optionale Verlängerung des Entsorgungsvertrages zu gleichen Konditionen um 2 Jahre ist bei schriftlicher Zustimmung beider Vertragsparteien bis 6 Monate vor Vertragsende möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer),
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“). Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (maximal 5 Jahre),
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer");
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“);
— Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022;
— weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport Elvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).