Bewachung und Sicherheitsdienst für drei Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-042
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Beschaffungs- und Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 871/88-1315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachung und Sicherheitsdienst für drei Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Landshut
Im Zuge eines militärischen Konflikts in der Ukraine steht die Stadt Landshut vor neuen Herausforderungen. Eine Aufgabe besteht darin, Personen die aus dem Gebiet geflohen sind, unterzubringen.
Hierzu sieht die Stadt Landshut spezielle Einrichtungen bzw. spezielle Bereiche in Unterkünften vor.
Für drei städtische Flüchtlingsunterkünfte soll ein täglicher Wach- und Sicherheitsdienst eingerichtet werden.
Los 1: Unterkunft "Alte Weberei" an der Siemensstraße 15b, 84030 Landshut
Los 2: Unterkunft "Alte BMI", an der Klötzlmüllerstraße 140, 84034 Landshut
Los 3: Wohngemeinschaft "Alter Zoll" an der Neidenburger Straße 5, 84030 Landshut
Unterkunft "Alte Weberei" , Siemensstraße 15 b, 84030 Landshut
Der Auftragnehmer übernimmt den stationären Bewachungs- und Sicherheitsdienst in der städtischen Unterkunft in der Siemensstraße 15b in 84030 Landshut gemäß den Regelungen dieser Leistungsbeschreibung, als Dienstleistungsvertrag.
Vertragsgegenstand ist ein Vertrag mit der Stadt Landshut, Referat 4, über den Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge. Die Zahl der Bewohner beträgt maximal 220 Personen. Die Bewachungszeit beträgt sieben Tage die Woche. Es ist von folgendem Rahmen für den benötigten Personalschlüssel und Schichten zu leisten auszugehen:
Eine Verlängerung um jeweils einen Monat ist möglich. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt. Nach gegenwärtigem Stand ist eine Verlängerung bis längstens 30.06.2024 möglich.
Unterkunft "Alte BMI", Klötzlmüllerstrraße 140, 84034 Landshut
Der Auftragnehmer übernimmt den stationären Bewachungs- und Sicherheitsdienst in der städtischen Unterkunft in der Klötzlmüllerstraße 140 in 84034 Landshut gemäß den Regelungen dieser Leistungsbeschreibung, als Dienstleistungsvertrag.
Vertragsgegenstand ist ein Vertrag mit der Stadt Landshut, Referat 4, über den Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge. Die Zahl der Bewohner beträgt maximal 170 Personen. Die Bewachungszeit beträgt sieben Tage die Woche. Es ist von folgendem Rahmen für den benötigten Personalschlüssel und Schichten zu leisten auszugehen:
Wohngemeinschaft "Alter Zoll", Neidenburger Straße 5, 84030 Landshut
Der Auftragnehmer übernimmt den stationären Bewachungs- und Sicherheitsdienst in der städtischen Unterkunft an der Neidenburger Straße 5, 84030 Landshut, gemäß den Regelungen dieser Leistungsbeschreibung, als Dienstleistungsvertrag.
Vertragsgegenstand ist ein Vertrag mit der Stadt Landshut, Referat 4, über den Sicherheitsdienst in Unterkünften für Flüchtlinge. Die Zahl der Bewohner beträgt maximal 160 Personen. Die Bewachungszeit beträgt sieben Tage die Woche. Es ist von folgendem Rahmen für den benötigten Personalschlüssel und Schichten zu leisten auszugehen:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige
Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf.
Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur
Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
- Eigenerklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind
- Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
- Nachweis einer Gewerbeanmeldung oder aktuellste Gewerbeummeldung
- Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstellen (Sozialversicherungsträger – nicht älter als drei Monate) und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate).
- Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für für abhandenkommen bewachter Sachen
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird.
- Erklärung über den NETTOGESAMTUMSATZ des Bieters, bezogen auf die letzten DREI ABGESCHLOSSENEN Geschäftsjahre. Der geforderte Mindestjahresumsatz im € Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt: 2.000.000, EUR
- Der Bieter hat im Formblatt L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE DIENSTLEISTUNGEN aus den letzten fünf Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers anzugeben.
Als MINDESTANFORDERUNG sind DREI geeignete Referenzen anzugeben.
Der Bewachungs- und Sicherheitsdienst wurde im Referenzzeitraum (Januar 2018 bis Dezember 2022) mit einer Laufzeit von 12 Monaten erbracht. Die Referenzen umfassen Bewachungsleistungen einer Erstaufnahmeeinrichtung, einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, eines ANKER- Zentrums, eines Behördenankunftszentrums oder einer
vergleichbaren Einrichtung (mindestens 100 untergebrachte Personen).
Nachweis der gewerblichen Voraussetzungen des Bewachungsunternehmens für die Ausführung der ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere Erlaubnis des Unternehmens für Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- Arbeitszeitgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz einschließlich hierzu erlassener Rechtsverordnungen und den einschlägigen Tarifverträgen,
- Bewachungsverordnung, Asylgesetz und Aufenthaltsgesetz,
- Arbeitsstättenverordnung, Hygieneverordnung, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie sonstige Vorgaben der Bauämter, der Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsbehörden,
- Hausordnung der Einrichtung in der gültigen Fassung,
- Dienstanweisung und
- Masernschutzgesetz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/