VE 015 Sanitärinstallation, Generalsanierung der Mittelschule Schongau Referenznummer der Bekanntmachung: VE 015
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münzstraße 1-3
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8861214141
Fax: +49 8861214897
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 015 Sanitärinstallation, Generalsanierung der Mittelschule Schongau
Sanitärinstallation im Rahmen der Generalsanierung der Mittelschule Schongau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bestand:
- Anschluss Abwasserohr an bestehende GL-Stutzen: 15 x
Neubau / Sanierung:
- Hausanschluss mit Filter- und Enthärtungsanlage
- WC-Anlagen: 25 x WC, 16 x Urinal, 19 x WT
- Barrierefreie WC-Anlage: 1 x
- Klassenzimmer: 18 x WT
- Labor, PCB-Räume: 4 x Becken
- Schulküche: 6 x Becken, 3 x Geräte
- Trinkwasser-Rohrleitungen DN 15 – DN 50: 680 m
- Abwasserleitungen DN 50 – DN 150: 530 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.