VE 010 Elektroinstallation, Generalsanierung der Mittelschule Schongau Referenznummer der Bekanntmachung: VE 010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münzstraße 1-3
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8861214141
Fax: +49 8861214841
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 010 Elektroinstallation, Generalsanierung der Mittelschule Schongau
Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung der Mittelschule Schongau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Messwandleranlage 1 Stück
Elektro Unterverteiler ca. 6 Stück
Kabel- und Steigtrassen ca. 175 m
Leerrohre in gemischter Verlegeart ca. 4700 m
Schalterdosen in Mauerwerk „UP“ ca. 300 Stück
Hohlwanddosen ca. 1050 Stück
Kabelsammelhalter in Zwischendecken ca. 5800 Stück
Fußbodentanks ca. 32 Stück
Hauptleitungen ca. 600 m
Stromkreisverkabelungen ca. 22000 m
IT/TK Verkabelungen ca. 23500 m
IT/TK Datenschränke 19 Zoll ca. 7 Stück
LED-Beleuchtungskörper (Anbau, Einbau, Pendel) ca. 750 Stück
Dezentrales Notlichtsystem ca. 5 Stück
Sicherheits- und Rettungszeichenleuchte ca. 240 Stück
Fundament- und Ringerder ca. 450 m
Brandmeldeverkabelung ca. 4000 m
ELA-Zentrale (100V Technik) 1 Stück
ELA-Lautsprecher (100V Technik) ca. 110 Stück
ELA-Verkabelung ca. 2300 m
AMOK-Verkabelung ca. 1900 m
Installationsgeräte ca. 750 Stück
KNX-Schaltgeräte ca. 300 Stück
Brandabschottungen ca. 90 Stück
Leerrohre im Außenbereich ca. 100 Stück
Verkabelung im Außenbereich ca. 400 m
Beleuchtungskörper im Außenbereich ca. 12 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsöffnung elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.