Freiham WA 17, Schlosserarbeiten Aussen Referenznummer der Bekanntmachung: 322 / 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ring 111
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): GEWOFAG Holding GmbH, Bereich Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 894123-340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 17, Schlosserarbeiten Aussen
Neubau einer Wohnanlage mit 225 Wohneinheiten 1 KiTa, KiKr, Bewohnertreff, Gewerbeeinheit/en, Sonstiges: 1 betreutes Wohnen mit 9 Plätzen, 139 Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze.
FREIHAM WA 17 München
Das LV beinhaltet alle Schlosserarbeiten im Außenbereich. Insb. sind Leistungen enthalten, die Voraussetzung für andere Gewerke sind, wie Konsolen, Schwerter, Fußplatten, damit diese
abgedichtet oder eingeputz werden können. Auf extensiv begrünten Dächern gibt es Arbeitsschutzgeländer, für begehbare intensiv begrünte Dächer sind Staketengeländer ausgeschrieben. Neben den Sichtschutzwänden mit HPL Bekleidung gibt es Sichtschutzwände im Süden, die eine Brandsschutzanforderung von F60 haben. Weitere Leistungen sind Gitterroste,
französische Balkone, Pergola mit Rankengerüst, Nottreppen, ein Vordach und ein Gerätehaus
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiham WA 17, Schlosserarbeiten aussen
Postanschrift: Nuppling 16
Ort: Triftern
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84371
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6VUG
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).