A3 BW48 Donaubrücke Sinzing - Planungsleistung Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: A0101130005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Seidlstraße 7-11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
A3 BW48 Donaubrücke Sinzing - Planungsleistung Ersatzneubau
A3 BW48 Donaubrücke Sinzing - Planungsleistung Ersatzneubau
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Seidlstraße 7-11
80335 München
Deutschland
Die A 3 ist eine der wichtigsten deutschen Autobahnen und mit knapp 780 km Länge die zweitlängste Autobahn
Deutschlands. Sie verknüpft das Rhein-Main-Gebiet mit Österreich und Südosteuropa. Überdies ist die A 3 eine
bedeutende Lebensader Regensburgs: Handel und Gewerbe, Industriebetriebe, Bildungs- und
Gesundheitseinrichtungen befinden sich beidseits der Autobahn.
Die A 3 Nürnberg - Passau ist bereits heute stark belastet. Speziell im Einzugsgebiet des Regionalzentrums
Regensburg überlagert sich der Fernverkehr mit dem städtischen Verkehr und dem starken Stadt-Umland-Verkehr.
Seit 1990 hat sich der Verkehr auf dem zu beplanenden Streckenabschnitt nahezu verdoppelt. Aufgrund der
dynamischen Entwicklung des Regionalzentrums Regensburg treten durch die Überlagerung von Fern- und
Regionalverkehr in den Spitzenstunden bereits heute kapazitätsbedingte Behinderungen des Straßenverkehrs auf.
Die Auftraggeberin (AG), Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Außenstelle Regensburg
plant den "6-streifigen Ausbau der A 3 Nürnberg - Passau zw. westlich der AS Nittendorf und dem AK Regensburg".
In diesem Zuge ist beabsichtigt, auch das betroffene Bauwerk zu erneuern. Ziel des Gesamtprojektes ist es, die A 3
für den absehbaren Verkehrsbedarf leistungsfähig auszubauen.
Die Donaubrücke Sinzing (BW 48) liegt im Planungsumgriff des 6-streifigen Ausbaus der A 3 Nürnberg - Passau im
Streckenabschnitt westlich der Anschlussstelle (AS) Nittendorf und dem Autobahnkreuz (AK) Regensburg. Der
vorgesehene Ausbau verläuft auf einer Länge von 12,75 km von Str.-km 478+500 bis Str.-km 491+250. Da sich die
Donaubrücke Sinzing in einem schlechten baulichen Zustand befindet, soll diese im Zuge des A 3 Ausbaus im
vorgezogenen Bauabschnitt AS Sinzing - AK Regensburg geplant und gebaut werden.
Die bauliche Durchführbarkeit der Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Verkehrs ist bei der Planung besonders
zu berücksichtigen. Die entsprechende Planung zur Verkehrsführung während der Bauausführung wird durch das
Gesamtprojekt "6-streifiger Ausbau AS Nittendorf - AK Regensburg" erbracht. Hierfür sind entsprechende enge
Abstimmungen während des Planungsprozesses nötig.
Ein wichtiger Teil der Planung ist die Demontage der Bestandsbrücke. Hier müssen vor allem die Belange der DB
und der WSA-Donau-MDK berücksichtigt, sowie eine Beeinträchtigung der angrenzenden FFH-Gebiete vermieden
werden. Deshalb müssen die Planungen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten durchgeführt werden.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. der HOAI und die
Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. der HOAI des gegenständlichen Ingenieurbauwerks BW 48
Donaubrücke Sinzing über das Donautal und Bahnstrecke 5851 Regensburg - Ingolstadt
- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Lph. 1-6
- Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Lph. 2-6
Ein Großteil der Leistungen ist unter Anwendung der BIM-Methodik umzusetzen.
Die Beauftragung erfolgt für alle Leistungsbilder stufenweise wie im Folgenden aufgeführt:
Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI:
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (Lph. 4), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
- Leistungsstufe 4: Ausführungsplanung (Lph. 5)
Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI:
- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)
- Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (Lph. 4), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)
- Leistungsstufe 4: Ausführungsplanung (Lph. 5)
Die Beauftragung und der Planungsbeginn erfolgt vsl. in 02/2024 und endet 01/2030 mit der Erstanmeldung der
Sperrpausen bei der DB. Der derzeit geplante Projektverlauf und die vorgesehenen Termine sind unter 4.4 der
Projektbeschreibung einsehbar.
Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund brutto 331 Mio. €.
Die vollständige Projektbeschreibung ist der unter I.3) Kommunikation genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: A0101130005
Der Vertrag wird von der "Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)", Niederlassung Südbayern, Seidlstr. 7-11, 80335
München vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien sind in den Unterlagen "Die Autobahn HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" und der
"Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche
Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende
Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen
Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie
2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der
für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
− Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Ingenieur) durch eine abgeschlossene
Fachausbildung an einer TU oder FH (oder gleichwertig)
− angemessenen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung
terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232
und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB
(Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte
richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit
Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der
Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 §
2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12
des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen
anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen,
wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein
Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser
Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig
verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. Bei
Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der
Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche
Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren
satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /Planungsleistungen gehören, ist dieser
nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der
verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Eignungskriterien sind den Unterlagen "Die Autobahn HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" und "Anlage zur
Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" aufgelistet.
Ergänzend zu 1. Allgemeine Hinweise der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)":
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur
gemeinsamen Haftung vorlegen (HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).
Ergänzend zu "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Eigenerklärung zur Eignung:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 3 Mio. EUR gefordert.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und
Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der
dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)
ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall
nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Ergänzend zu "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Eigenerklärung zur Eignung:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von 3 Mio. EUR gefordert.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und
Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.
Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der
genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: BauKaG, siehe III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung
siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein
nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von
mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formular Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung), Eigenerklärung zur
Eignung sowie die Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-
/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) eingestellt.
Die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) und die anderen
einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen
und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform
(https://vergabe.autobahn.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen
sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag
nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform
(https://vergabe.autobahn.de).
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten
Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und
Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag
(Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der
Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https:// bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten
Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der
Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung /
Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende
Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von
Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als
gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu
innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der
Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation
und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und
ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte
Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der
Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de