A3 BW48 Donaubrücke Sinzing - Planungsleistung Ersatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: A0101130005

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern
Postanschrift: Seidlstraße 7-11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18a4a7ea3b2-49974142ace7d824
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung von Bundesautobahnen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

A3 BW48 Donaubrücke Sinzing - Planungsleistung Ersatzneubau

Referenznummer der Bekanntmachung: A0101130005
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

A3 BW48 Donaubrücke Sinzing - Planungsleistung Ersatzneubau

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südbayern

Seidlstraße 7-11

80335 München

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die A 3 ist eine der wichtigsten deutschen Autobahnen und mit knapp 780 km Länge die zweitlängste Autobahn

Deutschlands. Sie verknüpft das Rhein-Main-Gebiet mit Österreich und Südosteuropa. Überdies ist die A 3 eine

bedeutende Lebensader Regensburgs: Handel und Gewerbe, Industriebetriebe, Bildungs- und

Gesundheitseinrichtungen befinden sich beidseits der Autobahn.

Die A 3 Nürnberg - Passau ist bereits heute stark belastet. Speziell im Einzugsgebiet des Regionalzentrums

Regensburg überlagert sich der Fernverkehr mit dem städtischen Verkehr und dem starken Stadt-Umland-Verkehr.

Seit 1990 hat sich der Verkehr auf dem zu beplanenden Streckenabschnitt nahezu verdoppelt. Aufgrund der

dynamischen Entwicklung des Regionalzentrums Regensburg treten durch die Überlagerung von Fern- und

Regionalverkehr in den Spitzenstunden bereits heute kapazitätsbedingte Behinderungen des Straßenverkehrs auf.

Die Auftraggeberin (AG), Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südbayern, Außenstelle Regensburg

plant den "6-streifigen Ausbau der A 3 Nürnberg - Passau zw. westlich der AS Nittendorf und dem AK Regensburg".

In diesem Zuge ist beabsichtigt, auch das betroffene Bauwerk zu erneuern. Ziel des Gesamtprojektes ist es, die A 3

für den absehbaren Verkehrsbedarf leistungsfähig auszubauen.

Die Donaubrücke Sinzing (BW 48) liegt im Planungsumgriff des 6-streifigen Ausbaus der A 3 Nürnberg - Passau im

Streckenabschnitt westlich der Anschlussstelle (AS) Nittendorf und dem Autobahnkreuz (AK) Regensburg. Der

vorgesehene Ausbau verläuft auf einer Länge von 12,75 km von Str.-km 478+500 bis Str.-km 491+250. Da sich die

Donaubrücke Sinzing in einem schlechten baulichen Zustand befindet, soll diese im Zuge des A 3 Ausbaus im

vorgezogenen Bauabschnitt AS Sinzing - AK Regensburg geplant und gebaut werden.

Die bauliche Durchführbarkeit der Maßnahme unter Aufrechterhaltung des Verkehrs ist bei der Planung besonders

zu berücksichtigen. Die entsprechende Planung zur Verkehrsführung während der Bauausführung wird durch das

Gesamtprojekt "6-streifiger Ausbau AS Nittendorf - AK Regensburg" erbracht. Hierfür sind entsprechende enge

Abstimmungen während des Planungsprozesses nötig.

Ein wichtiger Teil der Planung ist die Demontage der Bestandsbrücke. Hier müssen vor allem die Belange der DB

und der WSA-Donau-MDK berücksichtigt, sowie eine Beeinträchtigung der angrenzenden FFH-Gebiete vermieden

werden. Deshalb müssen die Planungen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten durchgeführt werden.

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. der HOAI und die

Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. der HOAI des gegenständlichen Ingenieurbauwerks BW 48

Donaubrücke Sinzing über das Donautal und Bahnstrecke 5851 Regensburg - Ingolstadt

- Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Lph. 1-6

- Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Lph. 2-6

Ein Großteil der Leistungen ist unter Anwendung der BIM-Methodik umzusetzen.

Die Beauftragung erfolgt für alle Leistungsbilder stufenweise wie im Folgenden aufgeführt:

Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI:

- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)

- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)

- Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (Lph. 4), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)

- Leistungsstufe 4: Ausführungsplanung (Lph. 5)

Fachplanung Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI:

- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2)

- Leistungsstufe 2: Entwurfsplanung (Lph. 3)

- Leistungsstufe 3: Genehmigungsplanung (Lph. 4), Vorbereitung der Vergabe (Lph. 6)

- Leistungsstufe 4: Ausführungsplanung (Lph. 5)

Die Beauftragung und der Planungsbeginn erfolgt vsl. in 02/2024 und endet 01/2030 mit der Erstanmeldung der

Sperrpausen bei der DB. Der derzeit geplante Projektverlauf und die vorgesehenen Termine sind unter 4.4 der

Projektbeschreibung einsehbar.

Die geschätzten Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund brutto 331 Mio. €.

Die vollständige Projektbeschreibung ist der unter I.3) Kommunikation genannten elektronischen Adresse abrufbar.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2024
Ende: 01/01/2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabenummer des öffentlichen Auftraggebers: A0101130005

Der Vertrag wird von der "Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB)", Niederlassung Südbayern, Seidlstr. 7-11, 80335

München vergeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Eignungskriterien sind in den Unterlagen "Die Autobahn HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" und der

"Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" aufgelistet.

Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des

Bewerbers zu III.2.1) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige, die an die natürliche

Person gestellten Anforderungen erfüllt.

Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende

Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines

Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen

Voraussetzungen dann,

a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und

berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen

aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu

tragen oder

b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie

2005/36/EG angezeigt haben.

Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der

für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der

− Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Ingenieur) durch eine abgeschlossene

Fachausbildung an einer TU oder FH (oder gleichwertig)

− angemessenen Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.

Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit

auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen

zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist nach: A) § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der

Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,

dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat

nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, B) § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von

Mandatsträgern), C) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung

terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), D) den §§ 232

und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels), E) § 261 StGB

(Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). F) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die

Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet

werden. G) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte

richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden. H) § 299 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit

Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,

Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der

Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes;

Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im

Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). I) den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 §

2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im

Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), J) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12

des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich

die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet

werden. 2) Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen

anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen,

wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein

Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser

Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig

verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB]. Bei

Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die

Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan

rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB], dass der

Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche

Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB], das nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB], dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und

Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb. Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren

satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- /Planungsleistungen gehören, ist dieser

nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der

verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignungskriterien sind den Unterlagen "Die Autobahn HVA F-StB Eigenerklärung zur Eignung" und "Anlage zur

Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)" aufgelistet.

Ergänzend zu 1. Allgemeine Hinweise der "Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung)":

Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche

und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur

gemeinsamen Haftung vorlegen (HVA F-StB Verpflichtungserklärung Eignungsleihe).

Ergänzend zu "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Eigenerklärung zur Eignung:

Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei

Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.

Es wird ein Mindestjahresumsatz von 3 Mio. EUR gefordert.

Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und

Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines

Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.

Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.

Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der

genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der

Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.

Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der

dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.

Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden)

ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall

nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ergänzend zu "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" der Eigenerklärung zur Eignung:

Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei

Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.

Es wird ein Mindestjahresumsatz von 3 Mio. EUR gefordert.

Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 Mio. EUR und

Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines

Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen

Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.

Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden.

Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der

genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der

Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: BauKaG, siehe III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/11/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/02/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein

nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren

• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder

• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder

• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von

mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.

Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Formular Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung), Eigenerklärung zur

Eignung sowie die Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-

/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (https://vergabe.autobahn.de) eingestellt.

Die Eigenerklärung zur Eignung sowie die Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Detaillierung) und die anderen

einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen

und zu speichern.

Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform

(https://vergabe.autobahn.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen

sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen.

Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag

nicht erforderlich.

Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.

Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge

werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform

(https://vergabe.autobahn.de).

Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten

Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und

Nachweise der Bekanntmachung zusammen.

Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag

(Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der

Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https:// bietercockpit.de) einzureichen.

Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten

Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der

Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung /

Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.

Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende

Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.

Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von

Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:

- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)

- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als

gesonderte Anlage, Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Eigenerklärung zu

innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).

Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der

Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation

und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und

ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte

Anlage.

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:

- Erklärung Bewerbergemeinschaft

- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen

- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer

- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)

Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der

Vergabestelle einzureichen:

- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer

- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach

Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der

Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten

Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung

benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße

gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist

zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15

Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2023

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