Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien, Akkus und Ladegeräten Referenznummer der Bekanntmachung: LZBP-8014-1-4
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Reuter-Str. 119
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9281778950
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Batterien, Akkus und Ladegeräten
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Batterien, Akkus, Foto-Batterien, Lithiumzellen, Uhrenbatterien/Hörgerätebatterien/Rechnerzellen und Ladegeräten abzuschließen. Insgesamt sind bayernweit ca. 500 abrufberechtigte Abnahmestellen mit den vorgenannten Artikeln zu versorgen.
Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.12.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vgl. § 3 BVB.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Batterien, Akkus, Foto-Batterien, Lithiumzellen, Uhrenbatterien/Hörgerätebatterien/Rechnerzellen und Ladegeräten abzuschließen. Insgesamt sind bayernweit ca. 500 abrufberechtigte Abnahmestellen mit den vorgenannten Artikeln zu versorgen.
Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.12.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vgl. § 3 BVB.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag beginnt zum 01., des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.12.2023 und endet nach Ablauf von zwei Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsjahres von Auftraggeber oder Auftragnehmer schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von vier Jahren endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Vgl. § 3 BVB.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr.
Siehe 1) - Haftpflichtdeckungshöhe von zwei (2) Millionen Euro für Personen- und Sachschäden insgesamt und mindestens eins (1) Million Euro je Schadensfall und Versicherungsjahr
1) Darstellung von geeigneten, mit der ausgeschriebenen Leistung (Belieferung mit Batterien, Akkus und Ladegeräten) vergleichbaren, erbrachten Referenzen in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist).
2) Beabsichtigt der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Angebot Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführendenn Leistungen angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer im Angebot zu benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle hierfür gesetzten Frist, eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch. Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zur Angebotsöffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bieter haben folgende Eigenerklärungen einzureichen:
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLog, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen
2) Bieterfragen sind über die Bieterkommunikation des Vergabesystems zu stellen. Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Angebote, die per Mail zugesendet werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solches Angebot ist im Sinne des Vergaberechts nicht verschlossen und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
4) Die Vergabe erfolgt als Gesamtauftrag. Eine Unterteilung in Lose erfolgt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht (vgl. § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB). Der Auftraggeber will das Artikelsortiment für die beteiligten Verbände vereinheitlichen und der mit der Artikelpflege im Warenwirtschaftssystem des Auftraggebers verbundene Verwaltungsaufwand soll effizient gestaltet werden. Die Dienststellen des Auftraggebers sollen Warengruppen übergreifende Bestellungen tätigen können, ohne Gefahr zu laufen je Warengruppe den Mindestbestellwert erreichen zu müssen bzw. einen Mindermengenzuschlag zahlen zu müssen (vgl. Ziff. 2.12 der Leistungsbeschreibung).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union