BvA_Arch_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 12/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldluststraße 1
Ort: Lauf a. d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Arch_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach
Der Landkreis Nürnberger Land plant den Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Röthenbach.
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Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1. Ferner werden als Besondere Leistungen das Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen (Massivbau vs. Holzbau) einschließlich Kostenbewertung, die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel (Erstellung des Verwendungsnachweises), die Erstellung des Brandschutzkonzepts nach AHO inklusive Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne, die Umzugsplanung (Bestandsaufnahme, Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe, Überwachung) vom Bestand (Container) in den Neubau sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 beauftragt. Die Aufzugsplanung (Einhaltung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040) soll ebenfalls durch das beauftragte Planungsbüro erfolgen.
Der Architekt ist ferner für den Abbruch des Bestandsgebäudes zuständig.
Geschwister-Scholl-Gymnasium Geschwister-Scholl-Platz 1 90552 Röthenbach an der Pegnitz Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Landkreis Nürnberger Land plant den Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Röthenbach. Es wurde bereits eine Generalsanierung ins Auge gefasst, jedoch hat sich im Rahmen der diesbezüglichen Planung herausgestellt, dass ein Neubau wirtschaftlicher ist.
Der Neubau des Klassentrakts für das Gymnasium wurde beschlossen. Ziel ist hierbei eine bauliche Umsetzung des Raumprogramms für den Ersatzneubau des Gymnasium unter Berücksichtigung der Nahwärmezentrale in der bestehenden Teilunterkellerung. Der Neubau wird an der Stelle des Bestands geplant werden. Der Abbruch des Bestandsgebäudes ist ebenfalls vom Auftragnehmer zu betreuen. Die Abbruchkosten selbst werden auf grob 2,7 Mio. EUR brutto (inkl. Schadstoffrückbau) geschätzt. Die Vergütung der Betreuung des Abbruchs soll gesondert als Pauschale erfolgen. Ein gesondertes Schadstoffgutachten wird erstellt werden. Dieses muss in der Abbruchplanung und -durchführung berücksichtigt bzw. umgesetzt werden. Die Schadstoffe müssen in das Abbruch-LV mit aufgenommen werden.
Das Gesamtraumprogramm für das Gymnasium liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Gesamtmaßnahme Schulzentrum Röthenbach ist in 5 Bauteile gegliedert, wobei die Bauteile 1 bis 4 bereits 2022 abgeschlossen wurden. Das letzte Bauteil 5 - Klassentrakt Gymnasium - ist nunmehr Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Architekt ist ferner für den Abbruch des Bestandsgebäudes zuständig. Das gesamte Abbruchkonzept wird hier vom Architekten erwartet. Die Erkenntnisse des gesondert beauftragten Schadstoffgutachtens sind mit zu berücksichtigen.
In der Machbarkeitsstudie hat sich die Vorzugsvariante 1 entwickelt. Das Nahwärmeversorgungszentrum muss beibehalten werden, die darüber liegenden Geschosse rückgebaut werden und die Anlage baulich eingekleidet werden. Der Klassentrakt soll abgerückt und gänzlich neu errichtet werden. Voraussichtlich wird ein dreigeschossiger Neubau entstehen.
Eine Aufstockung um ein viertes Stockwerk soll planerisch bereits, zumindest statisch, mit berücksichtigt werden.
Es soll ein neues pädagogisches Raumkonzept verwirklicht werden (Cluster und offene Lernlandschaften).
Der Auftraggeber möchte eine Vorbildfunktion einnehmen, sodass hier die Aspekte der Nachhaltigkeit und insbesondere des energieeffizienten Bauens einen hohen Stellenwert einnehmen. Auf das Energiekonzept soll hier großer Wert gelegt werden. Auch die übrigen Nachhaltigkeitskriterien sollen berücksichtigt werden, dies, sofern möglich, auch im Abbruch.
Der Auftraggeber wünscht im Rahmen der Lph. 2 eine Variantenuntersuchung hinsichtlich der Gegenüberstellung Massivbau zu Holzbau. Ein Holzbau kommt möglicherweise in Betracht. Die endgültige Entscheidung hierüber muss jedoch durch das politische Gremium getroffen werden. Die Varianten Massivbau und Holzbau sind somit in der Lph. 2 inklusive Kostenbewertung gegenüberzustellen. Im Anschluss findet die Entscheidung durch das politische Gremium statt.
Wichtig ist, dass die angrenzenden Gebäude des Schulkomplexes in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Auch ist vorliegend eine enge Zufahrtssituation gegeben, was bedeutet, dass eine erschwerte Logistik vorliegt. Auch dies ist im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei etwa 35 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch).
Unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung (voraussichtlich Sommer 2023) soll mit der Planung begonnen werden. Der Förderantrag muss bis 15.10.2024 gestellt werden. Unabhängig vom Förderantrag soll bereits im Jahr 2024 der Abbruch des bestehenden Klassentraktes erfolgen. Die Schüler sind bereits in Container ausgelagert.
Der Baubeginn ist für Anfang 2025 geplant, die Fertigstellung bzw. die Nutzungsaufnahme soll bis Schuljahresbeginn (Herbst) 2028 erfolgen.
Besonders wichtig für den Auftraggeber ist vorliegend, dass die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht" (RISU) eingehalten werden. Der Objektplaner hat hierauf besonders zu achten. Die Anforderungen der KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) gehen hier über die "normalen" Anforderungen hinaus.
Ferner ist dem Auftraggeber das Führen und Vorlegen des Bautagebuchs besonders wichtig. In den ZVB ist unter Ziffer 8.5 festgelegt, dass das Bautagebuch nach den für staatliche Baumaßnahmen ergangenen Richtlinien zu führen ist und dieses vierzehntägig dem Auftraggeber vorgelegt wird. Das Bautagebuch ist nach Abschluss der Bauarbeiten auszuhändigen.
Das Bautagebuch ist ARBEITSTÄGLICH durch den AN zu führen. Sollte der AN die Anwesenheit auf der Baustelle nicht für erforderlich halten, so ist dies dem AG gegenüber anzukündigen. Ordnet der AG die Anwesenheit an, obwohl dies objektiv nicht notwendig ist, ist dies gemäß nachgewiesenem Stundenaufwand gesondert zu vergüten. Das Bautagebuch ist in angemessenen Abständen dem AG auf aktuellem Stand vorzulegen.
Beauftragt werden stufenweise die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1. Ferner werden als Besondere Leistungen das Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen (Massivbau vs. Holzbau) einschließlich Kostenbewertung, die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung der Fördermittel (Erstellung des Verwendungsnachweises), die Erstellung des Brandschutzkonzepts nach AHO inklusive Flucht- und Rettungspläne sowie Feuerwehrpläne, die Umzugsplanung (Bestandsaufnahme, Planung, Ausschreibung und Mitwirkung bei der Vergabe, Überwachung) vom Bestand (Container) in den Neubau sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 beauftragt. Die Aufzugsplanung (Einhaltung der Barrierefreiheit gem. DIN 18040) soll ebenfalls durch das beauftragte Planungsbüro erfolgen.
Der Architekt ist ferner für den Abbruch des Bestandsgebäudes zuständig.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphase 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 u. 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 u. 9
Die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS, Technische Ausrüstung - ELT und Tragewerksplanung sowie die Projektsteuerungsleistungen werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Planungsbeginn: voraussichtlich August 2023
Fertigstellung der Maßnahme: geplant bis Herbst 2028
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In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Förderantrag (zwingend): Oktober 2024
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Machbarkeitsstudie mit Statik und Brandschutz
- Gesamtraumprogramm von 2019 (aktuell)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arch_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach
Postanschrift: Hauptstraße 10
Ort: Pilsach
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92367
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6V30
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.