Ausschreibung eines Rahmenvertrages Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Gutermann-Str. 2
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Kathrin Damnig
E-Mail:
Telefon: +49 8341423057
Fax: +49 8341429530683
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-oal-kf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Rahmenvertrages Fahrradleasing
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing und des landesbezirklichen Tarifvertrages TV-Fahrradleasing-Ärzte/Bayern für die Beschäftigten der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren AöR.
Siehe die detaillierten Ausführungen im Leistungsverzeichnis.
Kaufbeuren, DE
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing und des landesbezirklichen Tarifvertrages TV-Fahrradleasing-Ärzte/Bayern für die Beschäftigten der Kliniken Ostallgäu-Kaufbeuren AöR.
Siehe die detaillierten Ausführungen im Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Abschnitt IV: Verfahren
Kaufbeuren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-21762411
Fax: +49 89-21762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.