BvA_PS_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 12/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waldluststraße 1
Ort: Lauf a. d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nuernberger-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_PS_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach
Der Landkreis Nürnberger Land plant den Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Röthenbach.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Allein die Durchführung der VgV-Verfahren für die Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, Technische Ausrüstung ELT sowie Tragwerksplanung entfallen, da dieses parallel zu diesem Verfahren bereits durchgeführt werden. Als Zusätzliche Leistung soll ein PKMS zur Verfügung gestellt werden.
Geschwister-Scholl-Gymnasium Geschwister-Scholl-Platz 1 90552 Röthenbach an der Pegnitz Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Landkreis Nürnberger Land plant den Neubau des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Röthenbach. Es wurde bereits eine Generalsanierung ins Auge gefasst, jedoch hat sich im Rahmen der diesbezüglichen Planung herausgestellt, dass ein Neubau wirtschaftlicher ist.
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Der Neubau des Klassentrakts für das Gymnasium wurde beschlossen. Ziel ist hierbei eine bauliche Umsetzung des Raumprogramms für den Ersatzneubau des Gymnasiums unter Berücksichtigung der Nahwärmezentrale in der bestehenden Teilunterkellerung. Der Neubau wird an der Stelle des Bestands geplant werden. Der Abbruch des Bestandsgebäudes wird vom Architekten mit betreut.
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Das Gesamtraumprogramm für das Gymnasium liegt vor und wird zur Verfügung gestellt. Die Gesamtmaßnahme Schulzentrum Röthenbach ist in 5 Bauteile gegliedert, wobei die Bauteile 1 bis 4 bereits 2022 abgeschlossen wurden. Das letzte Bauteil 5 - Klassentrakt Gymnasium - ist nunmehr Gegenstand dieser Ausschreibung.
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Im Keller des abzubrechenden Gebäudes befindet sich ein Nahwärmeversorgungszentrum. Dieses muss bestehen bleiben. Die Überbauung des Nahwärmeversorgungszentrums sowie die Anbindung des neuen Gebäudeteils ist Gegenstand des Planungsauftrags. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, welche den Vergabeunterlagen beiliegt, wurden unterschiedliche Varianten untersucht, bei denen ein Neubau unter Beibehaltung des Nahwärmeversorgungszentrums betrachtet wurde. Hieraus hat sich die Vorzugsvariante 1 gebildet. Das Nahwärmeversorgungszentrum muss beibehalten werden, die darüber liegenden Geschosse rückgebaut werden und die Anlage baulich eingekleidet werden. Der Klassentrakt soll abgerückt und gänzlich neu errichtet werden. Voraussichtlich wird ein dreigeschossiger Neubau entstehen.
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Eine Aufstockung um ein viertes Stockwerk soll planerisch bereits, zumindest statisch, mit berücksichtigt werden.
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Es soll ein neues pädagogisches Raumkonzept verwirklicht werden (Cluster und offene Lernlandschaften).
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Der Auftraggeber möchte eine Vorbildfunktion einnehmen, sodass hier die Aspekte der Nachhaltigkeit und insbesondere des energieeffizienten Bauens einen hohen Stellenwert einnehmen. Auf das Energiekonzept soll hier großer Wert gelegt werden. Auch die übrigen Nachhaltigkeitskriterien sollen berücksichtigt werden, dies, sofern möglich, auch im Abbruch.
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Der Auftraggeber wünscht im Rahmen der Lph. 2 eine Variantenuntersuchung hinsichtlich der Gegenüberstellung Massivbau zu Holzbau. Ein Holzbau kommt möglicherweise in Betracht. Die endgültige Entscheidung hierüber muss jedoch durch das politische Gremium getroffen werden. Die Varianten Massivbau und Holzbau sind vom Architekten somit in der Lph. 2 inklusive Kostenbewertung gegenüberzustellen. Im Anschluss findet die Entscheidung durch das politische Gremium statt.
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Wichtig ist, dass die angrenzenden Gebäude des Schulkomplexes in Betrieb bleiben. Dies ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Auch ist vorliegend eine enge Zufahrtssituation gegeben, was bedeutet, dass eine erschwerte Logistik vorliegt. Auch dies ist im Rahmen der Planung und Ausführung zu berücksichtigen.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen bei etwa 35 Mio. EUR brutto (KG 200-700 inkl. Abbruch).
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Unmittelbar im Anschluss an die Beauftragung (voraussichtlich Sommer 2023) soll mit der Planung begonnen werden. Der Förderantrag muss bis 15.10.2024 gestellt werden. Die Zuarbeit durch den Projektsteuerer ist im Rahmen der Grundleistungen enthalten, auch die Zuarbeit zum späteren Verwendungsnachweis. Unabhängig vom Förderantrag soll bereits im Jahr 2024 der Abbruch des bestehenden Klassentraktes erfolgen. Die Schüler sind bereits in Container ausgelagert.
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Der Baubeginn ist für Anfang 2025 geplant, die Fertigstellung bzw. die Nutzungsaufnahme soll bis Schuljahresbeginn (Herbst) 2028 erfolgen.
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Besonders wichtig für den Auftraggeber ist vorliegend, dass die "Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht" (RISU) eingehalten werden. Der Objektplaner hat hierauf besonders zu achten. Die Anforderungen der KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) gehen hier über die "normalen" Anforderungen hinaus.
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Ferner ist dem Auftraggeber das Führen und Vorlegen des Bautagebuchs besonders wichtig. In den ZVB ist unter Ziffer 8.5 festgelegt, dass das Bautagebuch nach den für staatliche Baumaßnahmen ergangenen Richtlinien zu führen ist und dieses vierzehntägig dem Auftraggeber vorgelegt wird. Das Bautagebuch ist nach Abschluss der Bauarbeiten auszuhändigen.
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Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Allein die Durchführung der VgV-Verfahren für die Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung HLS, Technische Ausrüstung ELT sowie Tragwerksplanung entfallen, da dieses parallel zu diesem Verfahren bereits durchgeführt werden. Als Zusätzliche Leistung soll ein PKMS zur Verfügung gestellt werden.
Die Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS und Technische Ausrüstung - ELT und Tragwerksplanung werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Planungsbeginn: voraussichtlich August 2023
Fertigstellung der Maßnahme: geplant bis Herbst 2028
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Förderantrag (zwingend): Oktober 2024
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern nachfolgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Machbarkeitsstudie mit Statik und Brandschutz
- Gesamtraumprogramm von 2019 (aktuell)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PS_Landkreis Nürnberger Land_Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach
Postanschrift: Pirckheimerstraße 68
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6VGY
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.