Freiham WA 17, Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 346 / 2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiham WA 17, Trockenbauarbeiten
Neubau einer Wohnanlage mit 225 Wohneinheiten
1 KiTa, Sonstiges: 1 betreutes Wohnen mit 9 Plätzen, 139 Tiefgaragenstellplätzen/Stellplätze
Freiham WA 17 München
Die nichttragenden Innenwände und einige Vorsatzschalen werden als Trockenbauelemente ausgeführt, welche Teil dieses LVs sind. Die Vorsatzschalen in den Bädern und WCs werden
größtenteils mit Sanitärregisterwänden ausgeführt, welche im LV HLS enthalten sind. Die Beplankung dieser Wände ist allerdings wiederum eine Leistung dieses LVs. Des Weiteren werden
einige Deckenuntersichten (größtenteils im Bereich der KiTa) mit einer abgehängten Decke bekleidet, um Leitungsverzüge (HLS oder ELT) zu verstecken und den Schall zu absorbieren.
Außerdem sind die Lieferung und Montage von ca. 800 Stahlblechumfassungen Teil dieses LVs; sowie 2 Schiebetürelemente.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freiham WA 17, Trockenbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuried b. München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6F6VGE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).