Erweiterungsneubau Gymnasium Neutraubling mit Tiefgarage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Altmühlstraße 3
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RAe Dr. Schrems und Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Gymnasium Neutraubling mit Tiefgarage
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Neutraubling. Ein theoretisches Raumprogramm (ca. 1200 m²) hierfür liegt vor. Der zu planende Neubau soll den Raumbedarf für die steigenden Schülerzahlen gewährleisten. Der Neubau wird im Anschluss an den vor 3 Jahren fertiggestellten Neubau situiert.
Parallel zu dem VGV-Verfahren wird derzeit die Vorplanung auf Basis des theoretischen Raumprogrammes erstellt. Der in der Bearbeitung befindliche Vorentwurf für die Erweiterung ist dann Grundlage für die weitere Gebäudeplanung.
Die Erweiterung soll gegebenenfalls in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Erweiterung soll mit einer Tiefgarage unterbaut werden.
Die Erweiterung soll einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln und eine direkte Verbindung zum „alten“ Gymnasium erhalten.
Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke müssen im Rahmen der gesamten Planungs- und Bauaufgabe einen besonderen Stellenwert erhalten.
Wörth an der Donau
Grundsätzliches:
Der Landkreis Regensburg beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Gymnasiums Neutraubling. Ein theoretisches Raumprogramm (ca. 1200 m²) hierfür liegt vor.
Der zu planende Neubau soll den Raumbedarf für die steigenden Schülerzahlen gewährleisten. Der Neubau wird im Anschluss an den vor 3 Jahren fertiggestellten Neubau situiert.
Parallel zu dem VGV-Verfahren wird derzeit die Vorplanung auf Basis des theoretischen Raumprogrammes erstellt.
Bauaufgabe:
Der in der Bearbeitung befindliche Vorentwurf für die Erweiterung ist dann Grundlage für die weitere Gebäudeplanung. Vergeben werden also die Lph. 3 bis 9 sowie optional abrufbare Besondere Leistungen.
Die Erweiterung soll gegebenenfalls in Holzbauweise ausgeführt werden. Die Erweiterung soll mit einer Tiefgarage unterbaut werden.
Die Erweiterung soll einen hellen, angenehmen und einladenden Eindruck vermitteln und eine direkte Verbindung zum „alten“ Gymnasium erhalten.
Die Barrierefreiheit und der Inklusionsgedanke müssen im Rahmen der gesamten Planungs- und Bauaufgabe einen besonderen Stellenwert erhalten.
Planung:
In den Planungsgewerken Objektplanung wird die Lph. 1+2 bereits derzeit erbracht. Auf diesen Planungsergebnissen ist aufzubauen.
Energiestandard, Energiekonzept, Baustoffe:
Die Erweiterung soll mindestens im KfW 40 Standard realisiert werden. Das zu entwickelnde Energiekonzept soll die möglichst die CO²-Neutralität und eine gute Energiebilanz zum Ziel haben. Ebenfalls sind Nachhaltigkeitsvorgaben zu erfüllen.
Die Verwendung von nachhaltigen, schadstofffreien Baustoffen und Bauteilen wird erwartet.
Der Baustoff Holz soll bei Planung und Bauausführung im besonderen Maße Berücksichtigung finden.
Das Dach muss für eine PV-Anlage geeignet sein.
Durchführung der Baumaßnahme:
Es ist beabsichtigt die Anträge auf Fördermittel noch bis 10.2023 bei den Förderstellen einzureichen. Die Erarbeitung der Lph. 1+2 soll bis Ende II. 2023 abgeschlossen werden.
Termine:
Planungsphase Lph. 1+2: II.2023
Nach der Erbringung der Lph. 1-2 Objektplanung, werden die übrigen Leistungsphasen vergeben (Angebots-/ VGV-Verfahren auf Basis der dann vorliegenden Kostenschätzung.)
- stufenweise Beauftragung
- optional besondere Leistungen
- Bauabschnittsbildung vorgesehen.
Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Stufen oder auf Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landkreis Regensburg Erweiterung des bestehenden Gymnasiums
Postanschrift: Straubinger Straße 56
Ort: Wörth an der Donau
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 948294210
Fax: +49 9482942121
Internet-Adresse: https://winkler-architekten.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerbung ist nur zulässig auf den von der Vergabestelle vorgegebenen Formularen.
Die Bewerbung ist als EINE einzige .xlsx-Datei auf das Portal hochzuladen, Anlagen sind als EINE einzige pdf-Datei hochzuladen.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglic hin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html