Burg Lauenstein, Sanierung Burghotel Referenznummer der Bekanntmachung: 06402 E 0001
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 06402 E 0001
Postanschrift: Kasernstraße 4
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951/9530-0
Fax: +49 951/9530-2999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Burg Lauenstein, Sanierung Burghotel
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen innerhalb einer denkmalgeschützten Anlage. Schaffung von insgesamt sechs familiengerechten, tlw. barrierefreien FeWo. Der neuzeitlich ergänze Anbau der Burggaststätte wird abgerissen und durch einen modernen Neubau ersetzt. Die technische Gebäudeausrüstung (ELT+HLS) wird erneuert. Es erfolgt eine energetische Sanierung, soweit im denkmalgeschützten Bestand möglich. Der bauliche Brandschutz wird ertüchtigt, Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit durchgeführt. Die vorhandene Tiefgarage wird aufgrund von Bauschäden saniert.
96337 Ludwigsstadt, Burg Lauenstein
TGA-Installationen, Gerüstbau, Zimmerarbeiten, Dachdecker- u. Klempnerarbeiten, Vorhangfassade, Estrichbau, Trockenbau, Schlosser, Innenputz, Tischlerarbeiten v. Fenstern und Türen,
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gemäß §6 EU, §6a EU, §6b EU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6 EU, §6a EU, §6b EU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6 EU, §6a EU, §6b EU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6 EU, §6a EU, §6b EU der VOB/A EU
Eignungsnachweise gemäß §6 EU, §6a EU, §6b EU der VOB/A EU
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
„Der Nachprüfungsantrag ist nach § 1 60 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837