Sanierung und Teilumnutzung de Barockflügels Rathaus Schloss Geyerswörth - Gerüstbau Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-036/2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Untere Sandstraße 34
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 951871216
Fax: +49 951871957
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Teilumnutzung de Barockflügels Rathaus Schloss Geyerswörth - Gerüstbau
Die Stadt Bamberg plant die Sanierung und Umnutzung des „Barockflügels“ des Rathauses Schloss Geyerswörth unter besonderer Berücksichtigung von energetischen und brandschutztechnischen Aspekten sowie einer barrierefreien Erschließung.
Das als Verwaltungsstandort der Stadt Bamberg genutzte Gebäude auf der Flussinsel der Regnitz steht unter Denkmalschutz und befindet sich im
Ensemble des UNESCO-Weltkulturerbes inmitten der Bamberger Altstadt. Geplant ist auch künftig eine Nutzung als städtisches Verwaltungsgebäude und die
dauerhafte Unterbringung des Marionettentheaters im westlichen Pavillon sowie im westlichen Teil des Mittelbaus. Der Barockflügel versteht sich hierbei als Teil
des Gebäudeensembles Rathaus Schloss Geyerswörth.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gerüstbauarbeiten
Fassadengerüst BK 0,9 LK 4 incl. Vorhaltung, ca. 1.200 m²
Dachfanggerüst incl. Vorhaltung, ca. 160 m
Arbeitsplattform BK 0,9 LK 4 incl. Vorhaltung, ca. 175 m²
Gerüsttreppenturm incl. Vorhaltung, 3 Stück
Gerüstaufzug bis 500 kg incl. Vorhaltung, 1 Stück
Schutzabhängung mit Netzen incl. Vorhaltung, ca. 700 m²
Überbauung mit Gitterträgern incl. Vorhaltung, ca. 20 m
Innengerüste als Raumgerüst incl. Vorhaltung, ca. 250 m³
Innengerüste als Fahrgerüst incl. Vorhaltung, ca. 4 Stück
Es handelt sich um ein Baudenkmal. Die entsprechenden Auflagen und Bestimmungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz sind einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Vorinformation zur Fristverkürzung wurde am 17.07.2023 versandt
nur digitale Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 95011
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.