RV für ANÜ im Bereich Betriebsunterstützung für BR hoch Drei Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0032
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 89590094912
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV für ANÜ im Bereich Betriebsunterstützung für BR hoch Drei
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Vertragspartnern zur vorübergehenden Überlassung von Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ("AÜG").
Das Vergabeverfahren richtet sich an Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte als Verleiher dem Auftraggeber gegen Entgelt für eine begrenzte Zeit überlassen. Die gesetzlichen Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)) sind einzuhalten.
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Der Bayerische Rundfunk ist als selbstständige Landesrundfunkanstalt Teil der 1950 gegründeten "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland" - kurz ARD.
Im Rahmen des Gesamtprojekts "BR hoch drei - Technik" entstehen neue Produktionsstätten auf dem BR Campus Freimann für die Contenterstellung und -verbreitung mit einer für den BR innovativen, technischen Infrastruktur. Der BR hat Bedarf an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern unterschiedlicher IT-Aufgabenbereiche.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten.
Der Bayerische Rundfunk plant, während der Grundlaufzeit 9 Personen für jeweils zunächst
maximal 24 Monate in Vollzeit zu entleihen.
Nach Ablauf der 24-monatigen Grundlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung automatisch um 12 Monate, wenn der Bayerische Rundfunk nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf kündigt. Die Verlängerungsoption kann nur 2 mal gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Handelsregisterauszug)
Keine
Die Bieter müssen eine gültige ANÜ-Erlaubnis (in Kopie) vorlegen. vgl. kaufmännischer Teil_Rahmenvereinbarung Kapitel 2)
Die Bieter müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Angabe von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge nachweisen. Jede Referenz ist mit Erbringungszeitraum sowie Empfänger (Firmenname und namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) anzugeben. Die Angaben zu den Referenzen sind "Anlage 8 - Referenzen" einzutragen und dem Angebot beizufügen.
Zu den Referenzen: Verlangt werden mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten höchstens drei Jahren. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Dieser muss angegebene Referenzen im Hinblick auf die angegebenen Kriterien zur Referenzeignung aussagekräftig erläutern. Jede Referenz muss Arbeitnehmerüberlassung von mindestens 3 unterschiedlichen Profilen an IT-Kräften, vergleichbar mit dem Bedarf dieser Ausschreibung zum Gegenstand haben.
Die Bieter müssen eine gültige ANÜ-Erlaubnis (in Kopie) vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund des dringend vorgezogenen, technischen Umzugs diverser Abteilungen in den neuen Campus des BR und des ungeplanten Wegfalls von Personalressourcen müssen diese durch ein beschleunigtes Verfahren ausgeschrieben und beschafft werden.
Bayerischer Rundfunk
Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y1BDMZWN6
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.