Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule - Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte Referenznummer der Bekanntmachung: 21-L-34.02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wolfkerstr. 3
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 855157-1203
Fax: +49 855157-4506
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule - Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Zentrale Beschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrkräfte der kreiseigenen Schulen
in 2 Fachlosen
aus Mitteln des "Sonderbudgets Lehrerdienstgeräte" im "DigitalPakt Schule".
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule - Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Freyung
Los 1: Convertible Notebook (33 Convertible Notebooks)
Sonderbudget Lehrerdienstgeräte im DigitalPakt Schule - Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte
Freyung
Los 2: Tablet-Computer (4 Tablet-Computer, 4 digitale Eingabestifte, 4 Schutzhüllen mit Tastatur)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignung" (Formblatt L 124), durch die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen.
Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur
erlaubten Berufsausübung
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft)
Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen. Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur
erlaubten Berufsausübung
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft)
Eigenerklärung (EEE)" oder durch die AVPQ-Nummer mit dem Angebot nachzuweisen. Das Formblatt L 124 kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gem. Formblatt L 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen (vgl. Formblatt L 124):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
— Drei Referenzen und jeweilige Bestätigung des Auftraggebers; der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
— Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister oder wenn keine Verpflichtung in das Berufs-/Handelsregister besteht, Nachweis auf andere Weise zur
erlaubten Berufsausübung
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung Berufsgenossenschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 9
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.