BBSR _ VE 431 Aufbereitungssystem Endoskopie Referenznummer der Bekanntmachung: BBSR_VE431
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sankt-Elisabeth-Straße 23
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89262059915
Fax: +49 89262059999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
BBSR _ VE 431 Aufbereitungssystem Endoskopie
BBSR _ VE 431 Aufbereitungssystem Endoskopie
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung, betriebsfertige Montage und Inbetriebnahme von4 x Reinigungs- und Desinfektionsgerät Endoskopie (Durchreiche-Gerät)8 x Trockenschrank4 x Barcodesystem/RFID4 x Beschickungssystem für mind. 2 Endoskope4 x Beschickungswagen1 x Endoskopspezifische Adaptersets - RDG1 x Endoskopspezifische Adaptersets - Trockenschrank16 x Transportwagen2 Sets TEE-Sonden-Aufbereitungszubehörssowie Dokumentation und Einweisung des Bedienpersonals Des Weiteren werden nachfolgende Unterlagen verlangt:- Gerätebescheinigungen, Gutachten etc., Prüfbescheinigungen nach MPG- Endoskopelisten für die aufgeführten Endoskope - VollwartungsvertragDas Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien gemäß Formblatt "Gewichtung der Zuschlagskriterien" bewertet: - Preis ( Gewichtung 45%)- technischer Wert (Gewichtung 35%)- Referenzbesuch Nutzer (Gewichtung 20%)Bei Angebotsgleichstand erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (Preis).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Laudenbach
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69514
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.