Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Stadt Schwabach sowie Brandschutzbeauftragte/r Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/0019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albrecht-Achilles-Str. 6/8
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9122860599
Fax: +49 9122860506
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der Stadt Schwabach sowie Brandschutzbeauftragte/r
Sicherheitstechnische Betreuung und brandschutztechnische Leistungen für die Stadtverwaltung Schwabach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die kreisfreie Stadt Schwabach beschäftigt ca. 780 Mitarbeitende, die auf verschiedene Liegenschaften aufgeteilt sind. Gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ /DGUV Vorschrift 2) bestellt die Stadt Schwabach die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese hat die Qualitätsmerkmale und Anforderungen nach § 6 ASiG i.V.m. § 4 DGUV Vorschrift 2 zu erfüllen.Die Gesamtbetreuung ist jährlich mit 420 Stunden vorgesehen, aufgeteilt in 340 Stunden Grundbetreuung und 80 Stunden betriebsspezifische Betreuung. Des Weiteren ist die Sicherstellung des Brandschutzes /vorbeugender Brandschutz für die Liegenschaften als dessen Brandschutzbeauftragte/r mit einem jährlichen Stundenumfang von 175 Stunden ausgeschrieben.Im Übrigen wird auf die ausführlichen Angaben in der Leistungsbeschreibung verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.