Gestaltung Bahnhofsumfeld mit ZOB in Kitzingen Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstraße 13/15
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Tiefbau, Stadtbauamt Kitzingen
E-Mail:
Telefon: +49 9321206301
Fax: +49 93212096299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kitzingen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung Bahnhofsumfeld mit ZOB in Kitzingen Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen
Die Stadt Kitzingen plant umfangreiche Baumaßnahmen des Bahnhofsumfeldes in Kitzingen einschließlich der
Errichtung eines Zentralen Omnibusbahnhofes ZOB.
Geplant ist die Neugestaltung des öffentlichen Vorplatzes vor dem bestehenden Bahnhofsgebäude mit angrenzendem
ZOB. Die bereits neu erbauten Parkplätze, links des Bahnhofes, sollen erweitert werden.
Es sind kleinere Pflanzflächen und Grünstreifen entlang des Omnibusbahnhofes angedacht.
Der gesamte Vorplatz soll gepflastert werden. Es werden Halteplätze für Taxen sowie eine K+R-Fläche
vorgesehen. Der Zugang zum bestehenden Bahnhofsgebäude soll barrierefreie errichtet werden.
In der Nähe des Busbahnhofes sind Fahrradstellplätze und -boxen sowie eine WC-Anlage geplant.
Die angrenzenden Straßen Friedenstraße, Friedrich-Ebert-Straße und der Amalienweg sind während der
Bauarbeiten weiter in Betrieb zu halten, jedoch nicht Gegenstand der Beauftragung.
Besonderheiten der anstehenden Bauaufgabe:
- Bauabwicklung im beengten innerstädtischen Umfeld in Bauabschnitten, um eine stetige Erreichbarkeit der
Anwohner und des Bahnhofes zu gewährleisten – bes. Anforderungen an Baustellenlogistik
- ÖPNV muss gewährleistet sein
- Bauen im Bestand
Das vorliegende Konzept (vgl. eines Vorentwurfes) soll als Grundlage für die weitere Bearbeitung herangezogen
werden.
Der Anteil der Baukosten für das Gebäude ZOB einschl. der WC-Anlagen und Fahrradboxen wird mit ca.
3,425 Mio. € brutto angenommen, der Anteil der Freianlagen mit ca. 5,0 Mio. € brutto und der Anteil der
Verkehrsanlagen mit ca. 2,6 Mio. € brutto.
Die Gesamtsumme KG 200-700 werden geschätzt auf ca. 13,70 Mio. € brutto.
Es handelt sich um eine geförderte Baumaßnahme (Städtebauförderung + ÖPNV Förderprogramm).
Kennzahlen aus dem Vorkonzept:
- Gebäude ZOB einschl. WC-Anlagen und Fahrradboxen ca. 800 m²
- Freianlagen ca. 7700 m²
- Verkehrsanlagen ca. 6100 m²
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase ab 2023 / Förderantragsstellung bis Ende 2023
- Bauausführung ab Ende 2024 in Abschnitten
- Gesamtfertigstellung bis Ende 2026
Kitzingen
Bestandteil des VgV-Verfahrens ist die gemeinsame Beauftragung von:
a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, §§ 34 ff.
- Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 + Restleistung aus LPH 2
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4, inkl. Teilen LPH 2
- jeweils einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
o Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige
Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
b) Objektplanung Freianlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.
- Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 + Restleistung aus LPH 2
- stufenweise Beauftragung, vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4, inkl. Teilen LPH 2
- einschl. jeweils zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
o Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige
Antragstellung erfolgt durch den AG selbst)
c) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff.
- Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 + Restleistung aus LPH 2
- stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 2 mit LPH 3 + 4 inkl. Teilen LPH 2
- einschl. jeweils zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
o Örtliche Bauüberwachung
Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI (vgl. LPH 1 + 2) erbracht.
Eine Vorplanung einschl. Kostenannahme als Grundlage für die weitere Bearbeitung liegt vor.
Es wird davon ausgegangen, dass mit Abschluss des VgV-Verfahrens die Zielfindungsphase nach BGB
abgeschlossen ist.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie auf die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen
Leistungen, besteht nicht.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden. Weitere
Unterlagen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Hinweis zur Honorarvereinbarung nach § 7 HOAI 2021:
Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der
Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß
§ 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die
Grundleistun-gen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer
Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gestaltung Bahnhofsumfeld mit ZOB in Kitzingen Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen + Objektplanung Verkehrsanlagen
Postanschrift: Steigweg 24
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 932126800-50
Fax: +49 9321268090-50
Internet-Adresse: https://www.arc-gruen.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland