Verwertung von Altkabeln und und von konfektionierten Kabeln im Sinne des ElektroG Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt7-2023-0040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Georg-Brauchle-Ring 29
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923331075
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Altkabeln und und von konfektionierten Kabeln im Sinne des ElektroG
Verwertung von Altkabeln und und von konfektionierten Kabeln
im Sinne des ElektroG
Altkabel WSH Mauerseglerstr.9
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 1 WSH Mauereglerstr.9: ca. 22,5 t
Altkabel WSH Thalkirchner Str. 260
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 2 WSH Thalkirchnerstr. 260: ca. 24 t
Altkabel WSH Lindberghstraße 8a 80939 München
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 3 WSH Lindberghstr. 8a: ca. 20 t
Altkabel WSH Mühlangerstraße 100
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 4 WSH Mühlangerstr. 100: ca. 34,5 t
Altkabel WSH Lerchenstraße 13
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 5 WSH Lerchenstr. 13: ca. 18 t
Altkabel WSH Arnulfstraße 290
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 6 WSH Arnulfstr. 290: ca. 16,5 t
Altkabel WSH Tischlerstraße 3
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 7 WSH Tischlerstr. 3: ca. 15 t
Altkabel der anderen Wertstoffhöfe
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 8 alle anderen Wertstoffhöfe per Sammelfahrzeug: ca. 75 t
Altkabel des Baureferates
Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabelabfällen im Zeitraum 01.01.2024 bis 30.06.2025
Los 9 Baureferat - Tiefbau, Schragenhofstr. 6: Ca 11,25 t
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis das die Behandlungsanlage ausreichende Deckung durch eine Sach- und Haftpflichtversicherung mit Umwelthaftpflicht mindestens 2 Mio- EUR hat
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Russlandsanktionen
Eigenerklärung zum Vorliegen der für den Betrieb der Annahmestelle, der Erstbehandlungsanlage sowie der Folgebehandlungsanlage erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die entsprechenden Elektoaltgeräte und
Eigenerklärung das die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten
wird. Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebenen Anlage ist, hat der Bewerber/Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes verbindlich zuzusagen.
Nachweis das die Behandlungsanlage ausreichende Deckung durch eine Sach- und Haftpflichtversicherung mit Umwelthaftpflicht mindestens 2 Mio- EUR hat
Angabe von mindestens einer Referenz über eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen
Nachweis der Ortsbesichtigung, wenn der Bieter noch nicht Auftragnehmer beim AWM für die Entsorgung von Altkabeln war
Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb (mit Anlagen) gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für Lagern, Behandeln vorbereitend zur Verwertung sowie für das abschließende Verwerten für Abfallschlüssel "160214 oder
160216, gebrauchte Elektrogeräte oder entfernte Bauteile nichtgefährlich"
oder, wesentlich umfassender, AVV 160213* oder 160215* oder 200135* gefährliche Bestandteile enthaltende gebrauchte Geräte oder deren gefährliche Bestandteile
oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV)
erfüllt sind - mit nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u.
Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
- Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende
Personalstärke (§ 4 EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
- Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
- Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung
verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Lückenlose Darstellung der Stoffströme: Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben - insbesondere die stoffliche Verwertung bzw. die Entsorgung der Störstoffe
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).