Fliesenarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Escherichstraße 1
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90152
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DLZ Bau & Technik
E-Mail:
Telefon: +49 9814840
Fax: +49 9814842321
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.anregiomed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fliesenarbeiten
- Herstellen von Gefälle- und Verlegeestrichen sowie Feuchtigkeitsabdichtungen
- Verlegen von Wand- und Bodenfliesen
Ansbach
ca. 600 qm Zementestrich als Gefälle- bzw. Verlegeestrich, z. T. mit Feuchtigkeitsabdichtung
ca. 1000 qm Feuchtigkeitsabdichtung auf Wandflächen
ca. 2000 qm Wandfliesen unterschiedlicher Formate, in allen Geschossen
ca. 500 qm Bodenfliesen unterschiedlicher Formate, in allen Geschossen
ca. 50 Stck Wandspiegel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anzugeben.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Anforderung der Vergabestelle eine Bestätigung eines vereidigten
Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechende testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis
der Eignung eine Bestätigung vorzulegen, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit den hier zu vergebenden
Leistungen vergleichbar sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter 3 Referenzen vorzulegen und je eine
Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit dem eigenen Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung), Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmern); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsmäße Ausführung
der Leistung. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen und die o. g. Referenzbescheinigungen und
Angaben auch für diese abzugeben
Gefordert Kautionen und Sicherheiten:
Für die Vertragserfüllung i. H. v. 5 v. H. d.Brutto-Auftragssumme (o. Nachträge),
Sicherheit für Mängelansprüche i. H. v. 3 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind