Lüftungstechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 84
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9419411774
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medbo.de/informationen/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungstechnik
Lüftungstechnik
Lüftungsgerät:
1 Stück Zu- und Abluftgerät mit WRG und
Integrierter aktiver Kühlung mit 15.440 m³/h
Luftleitungen:
1.400 m² Kanäle und Formstücke aus verzinktem
Stahlblech
950 m Wickelfalzrohre aus verzinktem Stahlblech
einschl. Aluflexrohre
Brandschutz:
30 Stück Brandschutzklappen mit Stellantrieb
10 Stück Brandschutzklappen mechanisch
Regeleinrichtungen:
18 Stück variable Volumenstromregler
179 Stück konstante Volumenstromregler
Luftdurchlässe:
16 Stück linearer Wandauslass (L=1m)
16 Stück Drallauslässe
92 Stück Wandschlitzaulsässe
25 Stück Deckenschlitzauslässe
145 Stück Tellerventile DN 80 bis 160
2 Stück Wetterschutzgitter 1.200/840
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Landshuter Straße 216
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist
Ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.