ex post Bekanntmachung: VgV-Offenes Verfahren TUM CAD-Bestandsaufnahme Referenznummer der Bekanntmachung: 036/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
ex post Bekanntmachung: VgV-Offenes Verfahren TUM CAD-Bestandsaufnahme
Der Auftraggeber (im Folgenden "TUM" oder "AG") beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen, dessen Gegenstand Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude des AG an Standorten der TUM Weihenstephan und weiteren Standorten des AG sind.
Weihenstephan Campus, Weihenstephan Dürnast, Weihenstephan Thalhausen, CiO, München Winzererstraße und Eichenau
Der AG beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen, dessen Gegenstand Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude des AG an Standorten der TUM Weihenstephan Campus, Weihenstephan Dürnast, Weihenstephan Thalhausen, CiO, München Winzererstraße und Eichenau sind. Der zu vergebende Rahmenvertrag dient dazu, die Bedingungen für die Einzelaufträge, die während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf der Grundlage des Rahmenvertrags vergeben werden, festzulegen. Die Höchstmenge der durch Einzelaufträge zu beauftragenden Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion beträgt 204.000,00 m² Brutto-Grundfläche (BGF).
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus-zuüben.
Weihenstephaner Berg, Weihenstephan Hochfeld, Weihenstephan Umgebung, Garching und Obernach
Der AG beabsichtigt einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen, dessen Gegenstand Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion für Gebäude des AG an Standorten der TUM Weihenstephaner Berg, Weihenstephan Hochfeld, Weihenstephan Umgebung, Garching und Obernach sind. Der zu vergebende Rahmenvertrag dient dazu, die Bedingungen für die Einzelaufträge, die während der Laufzeit des Rahmenvertrages auf der Grundlage des Rahmenvertrags vergeben werden, festzulegen. Die Höchstmenge der durch Einzelaufträge zu beauftragenden Leistungen der Bestandserfassung und CAD Datenproduktion beträgt 182.000 m² Brutto-Grundfläche (BGF).
Der Auftraggeber hat das Recht (Option), durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung dieser Option. Der Auftraggeber hat die Option jeweils spätestens bis zu drei (3) Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus-zuüben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weihenstephan Campus, Weihenstephan Dürnast, Weihenstephan Thalhausen, CiO, München Winzererstraße und Eichenau
Ort: Neudrossenfeld
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weihenstephaner Berg, Weihenstephan Hochfeld, Weihenstephan Umgebung, Garching und Obernach
Ort: Neudrossenfeld
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK067PS
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.