Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, AG 4 bis einschl. 7, 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT) Referenznummer der Bekanntmachung: 080326-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Unterer Markt 1
Ort: Hersbruck
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wolfgang Klebl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hersbruck.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, AG 4 bis einschl. 7, 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT)
Der Schulverband Hersbruck beabsichtigt den Neubau der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum. Im Rahmen dieser Ausschreibung sollen die Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT), Anlagengruppen 4 bis einschl. 7 und 8 (anteilig), Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gemäß § 34 Abs. 3 HOAI, vergeben werden.
Hersbruck
Der Schulverband Hersbruck beabsichtigt den Neubau der Grete-Schickedanz-Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum. Die beteiligten Sachaufwandsträger sind für die Grundschule die Stadt Hersbruck, für die Mittelschule der Schulverband Hersbruck und die Förderschule der Landkreis Nürnberger Land. Die Antragstellung der jeweiligen Förderanträge durch die Sachaufwandsträger erfolgt getrennt. Dies muss bei der Rechnungsstellung für die jeweiligen Maßnahmen (Grund-, Förder-, und Mittelschule sowie gemeinsam genutzte Flächen) berücksichtigt werden. Im Rahmen des Projekts soll der Schulverband Hersbruck als Grundstückseigentümer als Bauherr und Auftraggeber auftreten und das geplante Schulzentrum errichten. Das Grundstück des jetzigen Förderzentrums befindet sich noch im Eigentum des Landkreises und soll nach den derzeitigen Planungen nur teilweisebebaut werden.
Über die zukünftige Ausgestaltung des Nutzungsrechts über das Grundstück der bestehenden Förderschule, wird noch zwischen Schulverband und Landkreis verhandelt. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Neubauten für Grundschule (Stadt Hersbruck) und für das Förderzentrum (Landkreis Nürnberger Land) als erstes auf dem Grundstück des Schulverbands umgesetzt werden. Im Gebäude der Grundschule sollen Räume untergebracht werden, die von allen beteiligten Schulen genutzt werden (z.B. Technik). Nachdem beide Neubauten bezogen worden sind, zieht die Mittelschule in eine Interimslösung um. Die Interimslösung wird rechtzeitig vor Abschluss des Gebäudeneubaus der Grund- und Förderschule fertiggestellt. Die bestehenden Gebäude des Schulverbands und des Landkreises werden danach abgebrochen und die Mittelschule neu errichtet.
Das Konzept sieht vor, dass der Schulverband Hersbruck nach Errichtung des Schulzentrums der Stadt Hersbruck und dem Landkreis Nürnberger Land die (außer bei offenen Verfahren) jeweiligen Schulgebäude mit den gemeinsam genutzten Räumlichkeiten, Verkehrsflächen, technischen Einrichtungen usw. ganzjährig zur Verfügung stellt.
Die konkrete Ausgestaltung wird in den nächsten Monaten in einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Sachaufwandsträgern geregelt.
Die Kostenschätzung sieht für die Kostengruppen 200 bis 700 derzeit Baukosten (ohne Kosten für Geschäftsbesorgung) in Höhe von ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto (indiziert auf Berichtszeitraum Dezember 2021) vor.
Für das Projekt laufen parallel Vergabeverfahren über die Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für die Anlagengruppen 1 bis einschl. 3 und 8 (anteilig) sowie über die Projektsteuerungsleistungen (Controlling).
Zur Realisierung des Bauvorhabens hat der Schulverband Hersbruck zudem einen Geschäftsbesorger mit sämtlichen erforderlichen Generalübernehmerleistungen einschl. einer kaufmännischen und finanzwirtschaftlichen Betreuung beauftragt. Der Geschäftsbesorger leistet im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und erbringt auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages alle für die Umsetzung des Projektes erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sowie Finanzierungsdienstleistungen. Vor diesem Hintergrund ist der AN verpflichtet, einem Vertragsbeitritt des Geschäftsbesorgers als AG gegenüber dem AN nach Maßgabe von Anlage 2.1.8 dieses Vertrages zuzustimmen. Der Vertragsbeitritt soll den Geschäftsbesorger berechtigen, gegenüber dem Auftragnehmer als Auftraggeber nach Maßgabe dieses Vertrages aufzutreten und zu handeln.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
2. Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
3. Stufe: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 5, 6 und 7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
4. Stufe unterteilt in die einzelnen Schulgebäude: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
eubau der Grete-Schickedanz- Grund- und Mittelschule Hersbruck mit Förderzentrum, Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, AG 4 bis einschl. 7, 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI (ELT)
Postanschrift: Prüfeninger Straße 106
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert des Auftrags beruht auf einer Schätzung, da der genaue Betrag der anrechenbaren Kosten derzeit noch nicht feststeht.
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.