Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen. Es werden Bauleistungen am Gymnasium Tutzing zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team 12.21
E-Mail:
Telefon: +49 8151/14877629
Fax: +49 8151/14811629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen. Es werden Bauleistungen am Gymnasium Tutzing zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt.
Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen. Es werden Bauleistungen am Gymnasium Tutzing zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt.
Tutzing, Hauptstraße 20
Digitale Klassenzimmer und integrierte Fachunterrichtsräume an Schulen. Es werden Bauleistungen am Gymnasium Tutzing zur Herstellung der Infrastruktur ELT/FMT/LAN benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Grünwalder Weg 44
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal aumass möglich. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten ist nicht zugelassen.
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Strandbadstr. 2
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 815114877629
Fax: +49 815114811629
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de