Aktive Netwerkkomponenten im StMFH Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023GHO000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netwerkkomponenten im StMFH Bayern
Mit den ausgeschriebenen aktiven Netwerkkomponenten soll auf Basis eines EVB-IT Systemliefervertrages ein Austausch der bestehenden Infrastruktur im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) an den Standorten München und Nürnberg erfolgen. Ziel ist der Einsatz einer zukunftssicheren, einheitlichen aktiven Netzwerkinfrastruktur. Die Komponenten müssen zukünftig einheitlich als Medium für die Daten- und Sprachkommunikation zur Verfügung stehen.
Mit den ausgeschriebenen aktiven Netwerkkomponenten soll auf Basis eines EVB-IT Systemliefervertrages ein Austausch der bestehenden Infrastruktur im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (StMFH) an den Standorten München und Nürnberg erfolgen. Ziel ist der Einsatz einer zukunftssicheren, einheitlichen aktiven Netzwerkinfrastruktur. Die Komponenten müssen zukünftig einheitlich als Medium für die Daten- und Sprachkommunikation zur Verfügung stehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
EVB-IT Systemliefervertrag, VOL/B
Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung (Projekt-Nr. 2023GHO000002) ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren
Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21
SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.