Schülerbeförderung Clemens-Maria-Hofbauer-Schule in Putzbrunn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Theodor-Heuss-Straße 18
Ort: Putzbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85640
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau RA Biernath
E-Mail:
Telefon: +49 89600906-0
Fax: +49 89600906-59
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.clemens-maria-kinderheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung Clemens-Maria-Hofbauer-Schule in Putzbrunn
regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Schüler*innen der Clemens-Maria-Hofbauer-Schule montags bis freitags, in der Regel ca. 185
Fahrtage für die Dauer von 4 Schuljahren
Putzbrunn
Der Auftrag umfasst die regelmäßige Beförderung aller zu befördernden Schüler*innen der Clemens-Maria-Hofbauer-Schule montags bis freitags,
in der Regel ca. 185 Fahrtage von den jeweiligen Wohnorten der zu befördernden Personen bis zur Schule und die Heimfahrt zu den Wohnorten
oder anderen benannten Zielorten, z.B. HPT, nach Maßgabe der von den Bietern selbst zu erarbeitenden und von der Einrichtung zu
genehmigenden Tourenplanung.
Beförderungsteilnehmer sind Kinder mit emotionaler und/oder seelischer Behinderung, gleich welcher Art und welchen Schweregrades. Zum Kreis
der Beförderungsteilnehmer gehören auch etwaige Begleitpersonen, die vom Auftraggeber benannt werden.
Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss die zu befördernden Personen unter Angabe des Namens, der als
Ansprechpartner fungierenden Angehörigen und/oder Betreuer sowie deren Telefonnummern und unter Angabe des für die Beförderung
maßgeblichen Wohnsitzes und der für die Beförderungsleistung zu beachtenden individuellen behinderungsbedingten Besonderheiten, soweit
diese für die Beförderung benötigt werden.
Der Bieter hat alle für die ordnungsgemäße Beförderung erforderlichen Busse und Fahrzeuge, alle erforderlichen sonstigen
Ausrüstungsgegenstände sowie das erforderliche Personal auf eigene Kosten zu stellen und für die gesamte Vertragslaufzeit vorzuhalten.
Auszuführen sind Fahrten mit Kleinbussen ohne Rollstuhllift.
Für einzelne Schüler*innen (s. anonymisierte Schülerlisten) muss eine Einzelbeförderung erfolgen.
Hierfür können als Fahrzeuge Kleinbusse oder auch Taxis eingesetzt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, mit dem erfolgreichen Bieter auch die Verträge für die Beförderung zur Heilpädagogischen Tagesstätte (s.
informatorisch beigefügte anonymisierte Schülerliste) und für die Therapiefahrten (s. informatorisch beigefügte anonymisierte Schülerliste) zu
verhandeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Heidemannstr. 220
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80939
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=28#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren
§ 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu
rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
§ 135 GWB:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet
(§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/