Maßnahme-Nr.:178 Liefer- und Dienstleistungen Vergabe-Nr.:2023/SG34/0005 Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft in der Kerschensteinerstraße 2 in 82362 Weilheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pütrichstraße 8
Ort: Weilheim i. OB
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8816811734
Fax: +49 8816812467
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weilheim-schongau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme-Nr.:178 Liefer- und Dienstleistungen Vergabe-Nr.:2023/SG34/0005 Sicherheitsdienstleistungen für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft in der Kerschensteinerstraße 2 in 82362 Weilheim
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkunft in 82362 Weilheim, Kerschensteinerstraße 2 mit maximal 60 Bewohnern.
Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1) im gesamten Gebäudekomplex
Weilheim
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag über die Bewachung der dezentralen Unterkunft in 82362 Weilheim mit maximal 60 Bewohnern.
Folgende Dienstleistungen sind zu erbringen: Eingangskontrolle, die Überprüfung der Pässe, die Einhaltung der Hausordnung (siehe Anlage 1) im gesamten Gebäudekomplex.
Die geplante Laufzeit des hier ausgeschriebenen Dienstleistungsvertrages ist voraussichtlich vom 01.01.2024 bis 31.12.2025 und endet ohne, dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den bestehenden Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht. Soweit der Mietvertrag das in der Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgelöst oder gekündigt wird, endet insoweit automatisch auch der Vertrag zu Erbringung der Sicherheitsdienstleistung zu dem Zeitpunkt der in der Kündigung / des Auflösungsvertrages genannten Frist.
Gegenstand des Auftrages sind die Objektbewachung und die Gewährleistung der Sicherheit im Gebäude. Bei der Erbringung der Leistung berücksichtigt der Auftragnehmer die besondere Sensibilität des Auftrags, die erhöhte Öffentlichkeitswirkung und die Besonderheiten im Umgang mit ausländischen Mitbürger/innen wie z. B. Sprachbarrieren, Traumata, unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen und trägt diesen Rechnung. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit der Besucher, der eingesetzten Mitarbeiter/innen des Auftraggebers sowie weiterer Dienstleister des Auftraggebers im Gebäude sicherzustellen. Er gewährleistet, dass alle sicherheitsrelevanten Aspekte im Gebäude, im Zuge der von ihm zu erbringenden Leistungen erfasst, regelmäßig überprüft und so Sicherheitsrisiken vermieden werden. Hierbei darf der Auftragnehmer keine hoheitlichen Tätigkeiten ausüben. Er ist insbesondere nicht befugt, Disziplinarmaßnahmen anzuordnen bzw. anzuwenden. Die Rahmenbedingungen und Grenzen einer Bewachungstätigkeit i. S. der Bewachungsverordnung werden vom Auftragnehmer strikt eingehalten. Bei den von ihm zu erbringenden Leistungen unterliegt der Auftragnehmer der ständigen Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Zuständige Ansprechpartner/innen des Auftraggebers sind der Sachgebietsleiter des Sachgebietes 34 -Asylleistung und Integration- und der Sachbereichsleiter 34.1 -Unterbringung und Bezirksbetreuung- sowie jeweils dessen Stellvertreter.
Damit der Auftraggeber seine Aufsichtspflicht über die Tätigkeiten des Auftragnehmers wahrnehmen kann, finden regelmäßige Besprechungen statt. Hierfür können im Organisationskonzept Vorschläge unterbreitet werden, die bei Zuschlagserteilung Vertragsinhalt werden. Vor Leistungsbeginn führt der Auftraggeber gemeinsam mit dem Auftragnehmer eine gemeinsame Begehung durch. Am Ende der Begehung werden dem Auftragnehmer gegen Unterzeichnung des entsprechenden Übergabeprotokolls die entsprechenden Zugangsequipments übergeben, die er entsprechend quittiert. Die insoweit verantwortlichen Personen werden dem Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung ebenfalls - spätestens im Übergabeprotokoll – inklusive dessen Stellvertreter mitgeteilt. Spätester Zeitpunkt ist auch hierfür das Übergabeprotokoll. Der ordnungsgemäße Betrieb ist möglichst auch in Notfallsituationen aufrechtzuerhalten.
Hinweis: Im Formular Leistungsbeschreibung unter "6. Leistungsspektrum - Im Einzelnen gilt:" finden Sie weitere Angaben zur Aufgabenbeschreibung.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den bestehenden Vertrag einmal um weitere zwei Jahre zu verlängern. Zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von seinem Optionsrecht Gebrauch macht.
Soweit der Mietvertrag das in der Ausschreibung genannte Objekt vor Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit aufgelöst oder gekündigt wird, endet insoweit automatisch auch der Vertrag zu Erbringung der Sicherheitsdienstleistung zu dem Zeitpunkt der in der Kündigung / des Auflösungsvertrages genannten Frist.
Zur optimierten Angebotserstellung haben alle Bietern einen Vor-Ort-Termin in der betreffen-den dezentralen Unterkunft wahrzunehmen. Diese Termine dürfen nur in Begleitung des Auftraggebers stattfinden.
Termine können für den Zeitraum vom 04.09.2023 – 27.09.2023 beim Auftraggeber beantragt werden. Die Beantragung eines Vor-Ort-Termins kann ausschließlich per Email beantragt werden. Terminanfragen richten Sie bitte per Email an . Bitte geben Sie mög-lichst mehrere Termine an, um Terminkollisionen zu vermeiden. An diesem Besichtigungstermin können maximal drei Personen seitens des Bieters teilnehmen.
Der Termin ist aus Sicht des Auftraggebers obligatorisch wahrzunehmen, da die Leistungsbeschreibung zur Bewachung einer dezentralen Unterkunft zwar umfassend, aber nicht hinreichend genau im Vergabeverfahren beschrieben werden kann. Im Konkreten ergibt sich die Besonderheit, dass vorliegend eine unmittelbare räumliche Verflechtung mit einer Schule besteht. Es handelt sich um das Gelände einer ehemaligen Berufsschule, die in Teilen noch als Schule genutzt wird. Aufgrund der gewachsenen Bauhistorie ist die Lage der Unterkunft und die sich überschneidenden Nutzungen vor Ort erläuterungsbedürftig. Vor Ort erläutert werden auch die konkreten Bedürfnisse der anderen Nutzer des Gebäudes. Der Auftraggeber sieht wegen der Nutzung des Gebäudes als Schule aus Sicherheitsgründen von einer Veröffentlichung von Lageplänen des Objekts ab.
Der Auftraggeber sichert durch die Vor-Ort-Termine für die Bewachung einer dezentralen Unterkunft die Gleichbehandlung aller Bieter. Denn bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um wiederkehrende Leistungen, bei denen sich regelmäßig auch der bisherige Vertragspartner um den Auftrag bemühen wird. Im Vergleich zu den übrigen Bewerbern oder Bietern verfügt daher der bisherige Vertragspartner aufgrund seiner Erfahrungen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung regelmäßig über kalkulationsrelevante Wissens- bzw. Informationsvorsprünge. Um diese Vorkenntnisse zu kompensieren ist der Vor-Ort-Termin notwendig.
Der Termin ist zwingend wahrzunehmen. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss des Bieters am Vergabeverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
-Eigenerklärung zum Bezug mit Russland
-Eigenerklärung, dass kein Berufsverbot, vorläufiges Berufsverbot, Gewerbeuntersagung vorliegt
- Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthällt.
Hinweis: Das Landratsamt Weilheim-Schongau wird einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister vor Zuschlagserteilung einholen.
- Gesamtumsatz (allgemeiner Jahresumsatz) für die Jahre 2020 bis 2022
- Es ist eine Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR , für Sachschäden von [Betrag gelöscht] Euro, für Schlüsselverlusste von [Betrag gelöscht] EUR, für Abhandenkommen bewachter Sachen von [Betrag gelöscht] EUR und für reine Vermögensschäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
- Eigenerklärung über mindestens 3 Referenzen, der im wesentlichen in den Geschäftsjahren 2020 bis 2022 erbrachten und im Umfang
vergleichbaren Leistung bezüglich des besonderen Leistungsgegenstand, die Gegenstand der Vergabe sind, für öffentliche und private
Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers mit Anschrift, Art (Leistungsumfang), Ansprechpartner mit Telefonnumer und E-Mailadresse, Auftragswert, Leistungsbeginn und -ende
- aktuelle Beschäftigungszahl
- Organisationskonzept
- Qualifikation des eingesetzten Personals und ggf. Verschwiegenheitserklärungen
- Beabsichtigt der Bewerber / Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragnehmervergabe an Dritte zu vergeben, so ist dem Angebot das
Verzeichnis Unterauftragnehmer ausgefüllt beizufügen.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich das Landratsamt vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende
Verpflichtungserklärung und entsprechenden Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewert dem
Landratsamt zuzusenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Weilheim-Schongau
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.e-services.de) eingestellt.
Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.e-services.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeit+en4/9ve8r9g2a1b7e6k2a8m4m7