ISO-Modulsystem Referenznummer der Bekanntmachung: KH.ENB1.5015.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 893068-5950
Fax: +49 893068-5951
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
ISO-Modulsystem
Um das neue Medizinkonzept für die München Klinik Harlaching umsetzen zu können und die damit notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen zu realisieren, benötigt die München Klinik Harlaching, auf Grund seiner veralteten baulichen Strukturen des Bestandes aus den 60iger Jahren, einen Ersatzneubau. Die Baumasse des Neubaus beträgt ca. 60.000 m² BGF. Die Baukörpergröße der Funktionsgeschosse (Erdgeschoss - 2. Obergeschoss) orientiert sich in seiner Ausdehnung an den Begrenzungen durch das Baufeld. Die Größe der Pflegebereiche (3.-5. Obergeschoss) ergibt sich aus der Vorgabe zwei Doppelstationen gemeinsam auf einem Geschoss mit bis zu 65 Betten pro Station unterbringen zu können. Die Gesamtbettenzahl beträgt ca. 550 Betten.
München Klinik Harlaching Sanatoriumsplatz 2 81545 München
Die Ausschreibung beinhaltet u.a. die Neubeschaffung von ISO-Modulsystemen-Trägerwänden, diversen Körben, Teleskopauszügen, Modulplanung, Nutzerabstimmungen über 7 Geschosse und verschiedene Räume für Hoch-, Ober- und Unterschränke im ISO-Modul-Raster
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ISO-Modulsystem
Postanschrift: Bargloyer Weg 14
Ort: Wildeshausen
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y326VAC
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.