Angriffserkennungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: E60118223
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angriffserkennungssystem
Klärwerk Gut Großlappen und Klärwerk Gut Marienhof - Einführung eines Angriffserkennungssystems (Anomalieerkennung) plus 4jährigen Systemservice
Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München
Klärwerk Gut Marienhof, Hauptstraße 30, 85386 Eching/Dietersheim
Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) betreiben im Norden von München zwei Großklärwerke:
- das Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München
- das Klärwerk Gut Marienhof, Hauptstraße 30, 85386 Eching/Dietersheim.
Es ist geplant in jedem Klärwerk ein lokal installiertes System zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen, um den Vorgaben des BSI bzgl. dem Einsatz solcher Systeme zu genügen. Grundlage der Planungen und der daraus resultierenden Umsetzung ist die vom BSI herausgegebene Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Das eingesetzte SzA muss in der Lage sein, mehrere Netzwerksegmente gleichzeitig zu überwachen.
Der Betrieb des SzA obliegt dem Auftragnehmer während der Erstellungsphase (Aufbau und Implementierung, sowie Erstinbetriebnahme, inkl. Anlernphase) und dem anschließendem Systemservice (kontinuierliche Anpassung und Verbesserungen) für vier Jahre.
Die Nutzung von Cloud-Diensten ist untersagt. Alle Analysen und Auswertungen sind nur auf den lokal installierten SzA durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.