Angriffserkennungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: E601189223
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angriffserkennungssystem
Klärwerk Gut Großlappen und Klärwerk Gut Marienhof - Einführung eines Angriffserkennungssystems (Anomalieerkennung) plus 4jährigen Systemservice
Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München
Klärwerk Gut Marienhof, Hauptstraße 30, 85386 Eching/Dietersheim
Die Münchner Stadtentwässerung (MSE) betreiben im Norden von München zwei Großklärwerke:
- das Klärwerk Gut Großlappen, Freisinger Landstraße 187, 80939 München
- das Klärwerk Gut Marienhof, Hauptstraße 30, 85386 Eching/Dietersheim.
Es ist geplant in jedem Klärwerk ein lokal installiertes System zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen, um den Vorgaben des BSI bzgl. dem Einsatz solcher Systeme zu genügen. Grundlage der Planungen und der daraus resultierenden Umsetzung ist die vom BSI herausgegebene Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Das eingesetzte SzA muss in der Lage sein, mehrere Netzwerksegmente gleichzeitig zu überwachen.
Der Betrieb des SzA obliegt dem Auftragnehmer während der Erstellungsphase (Aufbau und Implementierung, sowie Erstinbetriebnahme, inkl. Anlernphase) und dem anschließendem Systemservice (kontinuierliche Anpassung und Verbesserungen) für vier Jahre.
Die Nutzung von Cloud-Diensten ist untersagt. Alle Analysen und Auswertungen sind nur auf den lokal installierten SzA durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Ausschlussgründen gemäß § 123 oder § 124 GWB und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB,
(b) Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist,
(c) Erklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
(e) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
(f) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Berufs-/Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a)-(d) entfällt,
(e) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (wenn zutreffend),
(f) entfällt.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR vorgelegt wird.
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Zusicherung des Versicherers, die geforderte Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. Vorlage eines entsprechenden Versicherungsnachweises.
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
(b) Angabe geeigneter Referenzen (mindestens 1) über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden: Referenzen von bereits installierten Systemen, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden inkl. des Nachweises, dass Erkennungsmuster auf Basis von KRITIS-Meldungen des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und vom Cyber-Allianz-Zentrum Bayern (CAZ) erstellt und ins System eingepflegt wurden
(c) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 für die Entwicklung und Betrieb von Dienstleistungen für Systeme zur Angriffserkennung
(d) unterschriebene Vertraulichkeitserklärung
B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist:
(a) Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer,
(b) Nachweis der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
(c) Nachweis über Grundschutzkompetenz, z.B. Teilnahme/Zertifikat IT-Grundschutz-Praktiker oder IT-Grundschutz-Berater
Zur Einreichung der Erklärungen und Nachweise siehe die allgemeinen Hinweise unter VI.3) „Zusätzliche Angaben“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.