IHK Campus Bayreuth, Haus B / Objektplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1 gemäß § 33 ff, Leistungsphasen 1 bis 9.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ihk.de/bayreuth/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IHK Campus Bayreuth, Haus B / Objektplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1 gemäß § 33 ff, Leistungsphasen 1 bis 9.
Die IHK für Oberfranken Bayreuth plant den Rückbau des Hauses B des bestehenden IHK-Bildungszentrums und einen Ersatzneubau auf dem IHK-Campus und muss zu diesem Zweck die Leistungen der Objektplanung nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 gemäß § 33 ff. der Leistungsphasen 1 bis 9 vergeben.
Das IHK-BZ Bayreuth „Haus B“ wurde Mitte der 70er Jahre als klassischer Funktionsbau in Betonbauweise errichtet. Es wurde mehrere Male erweitert u. neuen Bedürfnissen angepasst, jedoch im Kern nie grundsaniert.
Gutachten gehen von einem erheblichen Sanierungsbedarf aus. Konkret müsste neben einer Betonsanierung eine energetische Sanierung durchgeführt werden, um das Gebäude wieder in vollem Umfang für Bildungszwecke nutzbar zu machen. Auch Aspekte des Brandschutzes sind zu berücksichtigen.
Derzeit wird das Gebäude nicht genutzt. Im Keller von Haus B befindet sich die komplette Versorgungstechnik aller IHK-Gebäude am Standort Bayreuth. In die Problematik muss einbezogen werden, dass im Bereich der Tiefgarage unter Haus B ein Miteigentum durch das Hotel „Bayerischer Hof“ besteht, wodurch die Entscheidungsfreiheit der IHK eingeschränkt ist. Die Parkpalette des Hotels ist direkt mit Haus B verbunden.
Die Flächenkapazitäten für Bildungszwecke sollen deutlich reduziert werden. Das bisherige Haus B sowie der Kammersaal und die darunter liegenden IHK-Garagen sollen komplett abgebrochen werden. Das Kellergeschoss mit Technikräumen und die darunterliegende Tiefgarage soll erhalten bleiben. Auf dem nach Abbruch freien Grundstück im Eigentum der IHK soll ein Neubau entstehen, der die aktuellen Anforderungen der Aus- u. Weiterbildung erfüllt. Ziel ist die am künftigen Bedarf orientierte Schaffung eines „IHK-Campus Bayreuth“, der ein Höchstmaß an Flexibilität in der Raumaufteilung bietet u. den heutigen Ansprüchen hinsichtlich Nachhaltigkeit und Energieversorgung genügt.
Haustechnik und Ausstattung sollen sich am Stand der Technik orientieren, damit sich die IHK-Aus- und Weiterbildung, ihren Kunden als moderner Dienstleister präsentieren kann.
Zudem wurden eine Machbarkeitsstudie fertiggestellt u. statische Gutachten/ Schadstoffgutachten in Auftrag gegeben, um offene Fragen zur Planungssicherheit und qualifizierten Kostenermittlung zu klären.
Nach Abstimmungen mit dem Bay. Ministeriums, sowie der Reg. von Oberfranken ist das Projekt aus Mitteln des Freistaats BY grundsätzlich förderfähig. Es ist ein Zuschuss von maximal 40% auf die förderfähigen Kosten möglich.
Konkret sind nun folgende Maßnahmen vorgesehen:
• Das marode u. für die künftigen Anforderungen der Weiterbildung überdimensionierte Haus B in Bayreuth (inkl. Kammersaal u. Garagen) wird abgebrochen. Das Kellergeschoss mit Technikräumen und die darunterliegende Tiefgarage bleiben erhalten. Dazu soll frühzeitig eine Abrissgenehmigung beantragt werden, um schnell handlungsfähig zu sein. Dieser Abbruch wird vorgezogen durchgeführt und ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
• Realisiert wird ein einstöckiges Gebäude, das vor allem aus einem flexibel teilbaren, multifunktionalen Veranstaltungssaal für ca. 300 Personen samt Funktionsräumen besteht. Die Nachrüstung eines 2. OG zu einem späteren Zeitpunkt soll möglich bleiben.
• Der Neubau soll den aktuellen Erfordernissen an eine moderne Weiterbildung, der für Hochschulen und universitäre Bildungseinrichtungen ohnehin gilt, die fortschreitende Digitalisierung u. die Energieeffizienz erfüllen. Dazu gehört ein Höchstmaß an Flexibilität in der Raumaufteilung, Haustechnik, Energieversorgung u. Ausstattung hinsichtlich Nachhaltigkeit auf dem Stand der Technik sowie Barrierefreiheit. Das Gebäude soll über einen eigenen Eingang erschlossen werden und wird zusätzlich über das Foyer an die bestehende IHK angebunden. Aktuell werden die Gesamtkosten des Vorhabens auf ca. 14 Mio € brutto geschätzt. Für den Vertragsabschluss sind Vertragsformulare nach HAV-KOM vorgesehen.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen der Objektplanung nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 1 gemäß § 33 ff. der LPH 1 bis 9.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach §44 VgV. Details sind
dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II.6", das unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur
Verfügung steht, unter Ziffer II.1. zu entnehmen
Der Nachweis der erlaubten Berufszulassung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Kopie Kammereintragung oder Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung, z.B. Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. efordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details
sind dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II.6" unter Ziffer III zu entnehmen. Möglicherweise geforderte
Mindeststandards: Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und 3 000
[Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die
Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte
Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit
der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall
zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sachund Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert
sind
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details
sind dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung II.6", das unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download
zur Verfügung steht, zu entnehmen.
Eigenerklärungen werden gefordert für:
A) Angaben über das jährliche Mittel des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren nach Ziffer III.2 des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung II.6“.
B) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach
Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Architekten (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH,
Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) gemäß Ziffer III.2 des Formblattes „Eigenerklärung zur
Eignung II.6“ dabei wird eine Mindestzahl von 4 Mitarbeitern, davon 2 Architekten vorausgesetzt.
C) Präsentation von 3 Referenzen gemäß Ziffer IV.1 bzw. IV.2 des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung
II.6“ (dabei ist das vom Auslober zur Verfügung gestellte Formblatt "Anlage Referenzliste" zwingend zu
verwenden)
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte Leistungsphasen im
Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht
wurden. Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein.
Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die
Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausschlusskriterium).
Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Objektplanung von Neubauten und
Sanierungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen oder Verwaltungsgebäude oder sonstige
Gebäudetypen mit öffentlicher Nutzung mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher einer Bausumme von mind. 2 Mio. € (brutto), bei denen durch den Bewerber mindestens 4
Leistungsphasen erbracht wurden.
Referenzen mit folgenden Angaben:
- Objektbeschreibung
- Gesamtkosten und Kenndaten
- Kostenentwicklung und Gründe für Abweichungen
- Terminentwicklung und Gründe für Abweichungen
- Vertragsverhältnis
- Leistungsphasen und Leistungszeitraum
- Honorarangaben
- Daten zum Auftraggeber
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und der Nachweis der Eintragung in eine gegenständliche Berufsverkehr-, bzw. Berufskammer (Architektenkammer, Ingenieurkammer o.Ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung vorliegt. Es können auch Eigenerklärungen vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Formblätter zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden
können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter
über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung der Eigenerklärung eingereicht werden.
Das Angebot besteht aus den Formblättern und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Das Angebot ist
durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung
einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften
hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist,
der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner
Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in I.3)
genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten
auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung
auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so
werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der
Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese
freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen
oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem
Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber
behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf
der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Angebote zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansabch
Land: Deutschland