Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: LZBP-8014-1-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ernst-Reuter-Str. 119
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95030
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9519331598
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für alle Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, des Polizeipräsidiums Oberpfalz, des Polizeipräsidiums Niederbayern, des Polizeipräsidiums Oberfranken sowie das Polizeiverwaltungsamt in Straubing abzuschließen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) beabsichtigt auf der Basis der gegenständlichen Vergabeunterlagen eine Rahmenvereinbarung für Büroverbrauchsmaterial für alle Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, des Polizeipräsidiums Oberpfalz, des Polizeipräsidiums Niederbayern, des Polizeipräsidiums Oberfranken sowie das Polizeiverwaltungsamt in Straubing abzuschließen. Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarungen beginnt zum 1. des auf den Zuschlag folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2023, und endet automatisch zum 31.12.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Barsinghausen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union