Sanierungsplanung und Sanierung Teil I; Vergabe der Sachverständigen-/ Ingenieurleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023004815
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hohlweg 2
Ort: Neustadt a.d.Waldnaab
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92660
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ach, Hermann
E-Mail:
Telefon: +49 9602795100
Fax: +49 960279975100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neustadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsplanung und Sanierung Teil I; Vergabe der Sachverständigen-/ Ingenieurleistungen
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab beabsichtigt die Vergabe von Sachverständigen-/ Ingenieurleistungen zur Planung und Überwachung der Sanierung Teil I des Altstandortes Bleikristallfabrik Beyer, Altenstadt a.d.Waldnaab, Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab.
Detaillierte Angaben zu den zu erbringenden Leistungen können der Aufgabenbeschreibung (Formblatt II.22) entnommen werden.
92665 Altenstadt a.d.Waldnaab
Planung und Überwachung der Sanierung Teil I des Altstandortes Bleikristallfabrik Beyer, Altenstadt a.d.Waldnaab, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab.
Die Befunde der Detail- und Sanierungsuntersuchung belegen, dass auf dem Standort der ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. GmbH produktionsbedingt ein erheblicher Schadstoffeintrag stattgefunden hat, der Sanierungsmaßnahmen nach Bodenschutzrecht erfordert. Es liegt ein hohes Schadstoffpotenzial insbesondere für die standortrelevanten Parameter Fluorid im Eluat, sowie für Blei und Arsen vor, welches nachweislich der Grundwasseruntersuchungen bereits zu einer sanierungsrelevanten Grundwasserbelastung auf dem Gelände und im Abstrom geführt hat.
Am Standort sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach Bodenschutzrecht erforderlich, welche iterativ in mehreren Teilschritten umgesetzt werden sollen, um schrittweise die im jeweiligen Status-Quo erforderlichen, geeigneten und angemessenen weiteren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ermitteln und zu betrachten. Der hier angefragte erste Sanierungsabschnitt umfasst folgende Punkte:
1. Quellsanierung durch Aushub Hot Spots:
- Sanierungsplanung, -überwachung, -dokumentation
- Rückbau/ Teilrückbau von Gebäuden im Bereich der Hot Spots, vorausgehende Gebäudesubstanzerkundung, grob geschätzt in Summe ca. 22.000 m³ umbauter Raum (m³ UBR), Entsorgung
- Bodenaushub in 4 Hot Spots im Auffüllungsbereich bis in das Rotliegende soweit bautechnisch möglich, Summe ca. 6.000 m³ bzw. rund 10.800 to, temporäre Grundwasserabsenkung und –abreinigung
- Wiederverfüllung mit Kalkschotter
2. Vorantreiben der Entwicklung eines großtechnisch umsetzbaren Abreinigungsverfahrens (Grundwasser) mit der Durchführung von Labor- und Feldversuchen – Hier: Konzepterstellung
3. Geophysikalische Messungen in 2 Messstellen (GWM7Be, GWM11Be) zur Feststellung der Wasserzutrittszonen im Hinblick auf eine spätere Variantenprüfung für die Sanierung Teil II.
4. Errichtung Grundwassermessstelle im Rotliegenden bei GWM14Be, Tiefe ca. 30 m
Der Hot Spot-Aushub ist gemäß Gutachten konventionell mit Anlegen von standsicheren Böschungen geplant, Verbaumaßnahmen sind nicht vorgesehen. Bei den Hot Spots „Neutralisationsbecken“, „Alte Säurepolitur“ und „Neue Säurepolitur“ sind Maßnahmen zur temporären Grundwasserabsenkung und Abreinigung erforderlich.
Es ist ein Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG und § 16 BBodSchV zu erstellen. Das Landratsamt sieht die Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplans vor.
Die Maßnahmen der Sanierung Teil I und Ergebnisse der weiteren Erkundungsmaßnahmen sind darzustellen und erste Empfehlungen für das weitere Vorgehen sind zu konkretisieren.
Das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab ist für die bodenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen in Ersatzvornahme getreten. Das Vorhaben wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben nach § 2 der Durchführungsverordnung (FAG DV-Altlasten) zu Art. 7 Abs. 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) aufgenommen.
- Rechtsgültig eingereichter Bewerberbogen (Formblatt III.6)
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde gem. § 18 BBodSchG für das Sachgebiet 5 "Sanierung"
zugelassenen Sachverständigen oder gleichwertiger Nachweis über die Eignung nach Maßgabe des
Mitgliedsstaates, in dem der Sachverständige tätig ist
- Nachweis der erforderlichen Zulassung als Untersuchungsstelle gem. § 18 BBodSchG oder als eine
Untersuchungsstelle mit gleichwertigem Nachweis über die Eignung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in
dem sich der Sitz der Untersuchungsstelle befindet
- Bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung (Formblatt
III.9)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Angaben auf dem Bewerbungsbogen
ausreichend)
Auswahlkriterien:
- Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen sind abweichend von § 46 Abs. 3 Nr. 1 Halbs. 1 VgV
geeignete Referenzen in den letzten fünf Geschäftsjahren vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen zugelassen. Es werden nur die im Formblatt III.6 und III.10b geforderten Angaben berücksichtigt, damit die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen beurteilbar ist. Als vergleichbare Referenzen werden auch Leistungen aus dem Bereich
der Sanierungs- und Detailuntersuchung anerkannt (Formblatt III.10b);
- Nachweis Sachgebiet 5 "Sanierung";
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) Nachweis der fachlichen Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin und der Führungskräfte des Unternehmens; handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges einzureichen;
d) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
e) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem
Vertreter.
Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
- Eigenerklärung über geeignete Referenzen im Bereich der Altlastensanierung Sachgebiet 5; Als vergleichbare Referenzen werden auch Leistungen aus dem Bereich der Sanierungs- und Detailuntersuchung anerkannt
- Zulassung als Sachverständiger nach § 18 BBodSchG für das Sachgebiet 5 "Sanierung" oder als Sachverständiger mit gleichwertigem Nachweis über die Eignung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates
- Zulassung als Untersuchungsstelle gem. § 18 BBodSchG oder als Untersuchungsstelle mit gleichwertigem Nachweis über die Eignung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem sich der Sitz der Untersuchungsstelle befindet
- Nennung des für die Ausführung vorgesehenen Projektteams incl. konkreter Zuordnung der vorgesehenen Einsatzbereiche mit einer Kurzdarstellung der Qualifikation und geeigneter Referenzen über früher erbrachte vergleichbare Leistungen des benannten Personals
- Zur Erstellung des Arbeits- und Sicherheitsplans wird eine entsprechende Qualifikation nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128)/TRGS 524 oder ein gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsstaates vorausgesetzt
- Evtl. vorgesehene Nachunternehmer sind im Angebot zu benennen. Entsprechende Nachweise zur Eignung, Qualifikation und Leistungsfähigkeit der vorgesehenen Nachunternehmer sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Es werden nur Referenzen des Bieters aus den letzten fünf Geschäftsjahren berücksichtigt (dies betrifft nicht die für die vorgesehenen Projektteam zu nennenden Referenzen).
Die Leistungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen, es sind die jeweils aktuellen Fassungen der einschlägigen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, DIN-Normen und Merkblätter zu berücksichtigen, u. a.:
- BBodSchG, BBodSchV, BayBodSchG, BayBodSchVwV
- Mantelverordnung
- LfU-Merkblatt 3.8/1: „Untersuchung und Bewertung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen; Wirkungspfad Boden-Grundwasser“, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Dieses ersetzt ab dem 01.08.2023 das LfW-Merkblatt 3.8/1: „Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen - Wirkungspfad Boden-Gewässer“ vom 31.10.2001.)
- LfU-Merkblatt Nr. 3.8/4: "Probenahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer“, Bayerisches Landesamt für Umwelt
- LfU-Merkblatt Nr. 3.8/5: " Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer“, Bayerisches Landesamt für Umwelt
- LfU-Merkblatt 3.8/6: „Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen; Wirkungspfad Boden-Grundwasser“, Bayerisches Landesamt für Umwelt (Dieses ersetzt ab den 01.08.2023 das LfU-Merkblatt 3.8/6: „Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen“ vom 17.02.2010.)
- TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, Bestimmungen der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128)
- "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)"
- "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
b) Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
d) Die Bewerbungen / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen!
e) Teilnahmeanträge sowie Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Teilnahmefrist bzw. zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bewerber. Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge sowie Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte, insbesondere nicht rechtsverbindlich unterschriebene Teilnahmeanträge werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
f) Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen während des Teilnahmewettbewerbes sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungs- und Auswahlkriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbungen gem. § 75 Satz 6 VgV durch Los getroffen werden.
i) Die Leistungen sind nach dem Stand der Technik durchzuführen, es sind die jeweils aktuellen Fassungen der einschlägigen Gesetze, Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, DIN-Normen und Merkblätter zu berücksichtigen, u. a.:
- BBodSchG, BBodSchV, BayBodSchG, BayBodSchVwV
- Die zum 01.08.2023 in Kraft getretene Mantelverordnung
- Merkblatt "Untersuchung und Bewertung von Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen – Wirkungspfad Boden-Gewässer" (LfW-Merkblatt Nr. 3.8/1)
- Merkblatt "Probenahme von Boden und Bodenluft bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer“ - LfU-Merkblatt Nr. 3.8/4
- Merkblatt "Untersuchung von Bodenproben und Eluaten bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Gewässer" (LfU-Merkblatt Nr. 3.8/5)
- Merkblatt "Entnahme und Untersuchung von Wasserproben bei Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Gewässerverunreinigungen“ (LfU-Merkblatt Nr. 3.8/6)
- TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, Bestimmungen der DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“ (bisher BGR 128)
- "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)"
- "Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)"
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.