KommunalBIT AöR - Adobe ETLA-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 012/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserstraße 30
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bühner & Partner Rechtsanwälte mbB
E-Mail:
Telefon: +49 9112558-650
Fax: +49 91125586-529
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kommunalbit.de
Abschnitt II: Gegenstand
KommunalBIT AöR - Adobe ETLA-Lizenzen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Softwarelizenzen des Herstellers Adobe Inc. Es werden die folgenden Lizenzen neu beschafft:
- Acrobat Sign for ent MSFT Azure TRN
- Acrobat Pro DC
- Acrobat Standard DC
- All Apps, Pro
- Single App Pro
- Photoshop Elements
Die Lizenzen sollen für eine Dauer von drei Jahren, beginnend ab dem 30. August 2023 erworben werden. Vom Auftragnehmer wird über die Bereitstellung der Lizenzen hinaus, auch die gelegentliche Beratung des Auftraggebers bei Fragen zum optimalen Einsatz der Lizenzen erwartet.
KommunalBIT AöR Kaiserstraße 30 90763 Fürth
Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik "KommunalBIT" AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und die Mitglieder des Zweckverbands Informationstechnik Franken (ZV IT Franken). Die KommunalBIT stellt für etwa 4.900 Anwenderinnen und Anwender in den Verwaltungen sowie für 46 Schulen ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Hardware, Software und IT-Dienstleistungen zur Verfügung.
Die KommunalBIT setzt in Ihrem Tätigkeitsbereich Software des Herstellers Adobe Inc. ein. Hierfür hat die KommunalBIT ein Enterprise Term License Agreement (ETLA) geschlossen. Die Softwarelizenzen laufen zum 30.08.2023 aus und werden nun neu beschafft.
True-Ups bei Lizenznutzung über die vereinbarte Mindestabnahmemenge hinaus, zu festgelegten Preisen und Zahlungsbedingungen nach Adobe ETLA, vgl. Nr. 9.3. des Verfahrensbriefes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Adobe ETLA-Lizenzen
Postanschrift: Inselkammerstraße 12
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892000-50400
Internet-Adresse: https://www.crayon.com/de-DE/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV6V4P
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die
aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen
die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei
der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte
Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags
gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10
Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die
abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.