Lieferung und Verteilung von Bioabfallbehältern für den Landkreis Fürstenfeldbruck Referenznummer der Bekanntmachung: AWB-8700-7/8
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münchner Str. 33
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8141/519411
Fax: +49 8141/519522
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Verteilung von Bioabfallbehältern für den Landkreis Fürstenfeldbruck
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben:
Los 1: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Bioabfallbehältern (inkl. Transponder);
Los 2: Verteilung der Bioabfallbehälter.
Unter Ziffer II.2.4) sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen je Los dargestellt.
Rahmenvereinbarung Lieferung Bioabfallbehälter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Lieferung der für die Sammlung erforderlichen Bioabfallbehälter (MGB 60 l, 120 l, 240 l) mit Biofilterdeckel (inkl. Transponder);
- Lieferung auf Abruf an einen Standort des Auftragnehmers von Los 2 bzw. an den Betriebsstandort des beauftragten Sammelunternehmens. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die Lieferung der Bioabfallbehälter (inkl. Biofilterdeckel und Transponder) beginnt ab dem 01.10.2024 (erster Abruf bis zum 01.06.2024) und endet am 31.03.2026 (letzter Abruf am 31.12.2025). Notwendige Vorleistungen sind bereits vor dem ersten Lieferzeitpunkt zu erbringen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Verteilung der Bioabfallbehälter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bedarfsabfrage zu den von den Nutzern gewünschten Behältern;
- Vorhaltung einer Telefonhotline;
- Stellung einer Anlieferstelle für die Behälter (inkl. Abnahme);
- Zusammenbau der Behälter aus Los 1;
- Verteilung der Behälter (inkl. Datenaufnahme und „Verheiratung“ sowie Nachverteilung/Tausch), inkl. Stellung der erforderlichen Aufkleber/Etiketten.
Zu Ziffer II.1.3) Art des Auftrags: In Los 2 handelt es sich um einen Dienstleistungsauftrag.
Zu Ziffer II.2.7) Laufzeit des Vertrages: Die Leistungen sind ab Zuschlagserteilung zu erbringen, wobei für die einzelnen Teilleistungen in den Vergabeunterlagen z. T. unterschiedliche Leistungszeiträume definiert werden. Der Vertrag endet mit Abnahme der vertragsgemäßen Verteilung der Behälter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von Behältern (MGB 60 – 240 l).
Los 2:
- Referenz (als Eigenerklärung) über die Verteilung von Abfallbehältern mit elektronischen Chips/Transpondern inkl. Aufnahme der Daten in ein elektronisches Datenprogramm zur Behälteridentifikation.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mind. 20.000 Behältern (MGB 60 – 240 l) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz (als Eigenerklärung) über die Verteilung von mindestens 30.000 Abfallbehältern mit elektronischen Chips/Transpondern in einem Abfuhrgebiet (Stadt oder Landkreis) inkl. Aufnahme der Daten in ein elektronisches Datenprogramm zur Behälteridentifikation in den Kalenderjahren 2019 bis 2022. Die Referenz ist durch eine Auflistung des Auftraggebers mit Angabe der Behälteranzahl und des Verteilzeitraums vorzulegen.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "Deutsche eVergabe". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.deutscheevergabe.de/home/help abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Zu Ziffer IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung: Die Bekanntmachung betrifft nur in Bezug auf Los 1 den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.