Gemeinde Fürstenstein – Generalsanierung Dreifachturnhalle - TGA-Planung ELT (ALG 4+5) Referenznummer der Bekanntmachung: 410 TH_Fü_VgV_ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vilshofener Str. 9
Ort: Fürstenstein
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8631166630
Fax: +49 8631-1666310
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Fürstenstein – Generalsanierung Dreifachturnhalle - TGA-Planung ELT (ALG 4+5)
Gemeinde Fürstenstein – Generalsanierung Dreifachturnhalle mit Seminarraum und Jugendzentrum - Leistungen der TGA-Planung (ALG 4+5 - ELT) gem. § 53 ff HOAI - LPH 3-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Dreifachturnhallenkomplex der Gemeinde Fürstenstein – bestehend aus Dreifachturnhalle mit Sanitäranlagen, Seminarraum, Jugendzentrum und Hausmeisterwohnung – wurde in den 1970er Jahren erbaut und 1978 in Betrieb genommen. Nachdem der Gebäudekomplex mittlerweile in die Jahre gekommen ist, bedarf es zeitnah einer Generalsanierung. Seit der Erbauung in den 1970er Jahren wurden erst in den letzten Jahren einzelne Investitionen im energetischen Bereich sowie im Brandschutz getätigt. Im Jahr 2012 wurde die Ölheizung durch eine Pelletheizungsanlage ersetzt, welche mittlerweile auch die neu errichtete Kindertageseinrichtung sowie die neue Grundschule mit Wärme versorgt. Im Jahr 2015 wurde die Beleuchtung im Hallenbereich auf LED umgerüstet. Die Brandschutzklappen der Lüftungsanlage wurden im Jahr 2016, die Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Jahr 2017 ausgetauscht. Die Dreifachturnhalle verfügt auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung über die sicherheitstechnischen Anlagen: Sicherheitsbeleuchtung, Rauch- und Wärmeabzugsanlage nach den damals geltenden Vorschriften. In den letzten Jahren führt u.a. der reparaturanfällige Schwingsportboden im Hallenbereich zu hohen Unterhaltskosten. Auch die Energiekosten sind aufgrund energetischer Gebäudeschwächen (Fenster, Dach, Dämmung) beträchtlich. Ebenso ist für die Sanitär- und Umkleideräumlichkeiten ein neues Raumkonzept gemäß den aktuellen Anforderungen umzusetzen. Themen wie Schadstoffsanierung, Brandschutz, Barrierefreiheit usw. sind zwingend zu behandeln. Der Gemeinderat hat Anfang 2020 beschlossen, die Generalsanierung in mehreren Abschnitten umzusetzen. Hierfür wurden die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI bereits erbracht. Die Kostenschätzung aus 12/2021 beläuft sich auf rd. 6,5 Mio. € brutto (KGR 300-700). Noch nicht inkludiert war hierbei die Umnutzung der Hausmeisterwohnung voraussichtlich in eine offene Ganztagsbetreuung für die Grundschule und einen Raum für die Musikschule. Dies gehört ebenfalls zur Planungsaufgabe. Die Maßnahme wird unter anderem mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gefördert, hierüber liegt bereits der Zuwendungsbescheid vor. Darüber hinaus soll sie auf Grundlage des BayFAG und der Städtebauförderung bezuschusst werden. Daneben wird aktuell die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ geprüft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94036
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.