Backwaren Cateringartikel und abgepackte Salate Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-039_23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8938196123
Fax: +49 89381961714
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Backwaren Cateringartikel und abgepackte Salate
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren Cateringartikel und abgepackten Salaten in 2 Losen. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen je Los.
Laufzeit 01.12.2023 bis 31.08.2024 mit der Option auf 3-malige Verlängerung um je ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag je Los endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1: EUR 187.000,00 netto
Los 2: EUR 69.000,00 netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist 1x pro Jahr möglich.
Beschaffung für das Studierendenwerk München Oberbayern - Los 1: Backwaren Cateringartikel
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Backwaren Cateringartikel. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen.
Laufzeit 01.12.2023 bis 31.08.2024 mit der Option auf 3-malige Verlängerung um je ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 1: EUR 187.000,00 netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist 1x pro Jahr möglich.
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; längstens bis 31.08.2027
Beschaffung für das Studierendenwerk München Oberbayern - Los 2: Abgepackte Salate
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Leistungsgegenstand ist die Belieferung der Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit abgepackten Salaten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen.
Laufzeit 01.12.2023 bis 31.08.2024 mit der Option auf 3-malige Verlängerung um je ein Jahr. 6-monatige Kündigungsfrist; ansonsten automatische Verlängerung.
Der Vertrag endet, wenn das folgende genannte Gesamtkontingent erreicht ist auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Los 2: EUR 69.000,00 netto
Eine Preisanpassung anhand der in den Vertragsunterlagen genannten Bedingungen ist 1x pro Jahr möglich.
Option der dreimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr; längstens bis zum 31.08.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters
mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung –
Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen,ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=251616
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen).
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/ Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studierendenwerk München Oberbayern auf Verlangen vorzulegen.
Ein Nachweis kann zunächst mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) nachgewiesen werden. Im Falle einer
Bietergemeinschaft, muss jedes Mitglied einen gesonderten Nachweis erbringen. Die Eignung für die zu
vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV
nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=251616
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine dem Auftragsrisiko angemessene Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abzuschließen und diese für die Dauer des Auftragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen mindestens betragen:
— für Personen- und Sachschäden je 5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen sind dem Studierendenwerk München Oberbayern auf Verlangen vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L124
(Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts L 124 (Eigenerklärung zur Eignung – Liefer-/Dienstleistungen) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis gemäß § 48 Absatz 8 VgV nachgewiesen werden.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=251616
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2027
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland