Anbau und Instandsetzung des Kindergartens Lichtenau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kapellenplatz 3
Ort: Weichering
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Manuela Liss
E-Mail:
Telefon: +49 845494970
Fax: +49 8454949722
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weichering.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anbau und Instandsetzung des Kindergartens Lichtenau
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Anbau und Instandsetzung des Kindergartens in Lichtenau.
86706 Weichering
Die Gemeinde Weichering beabsichtigt den bestehenden Kindergarten im Gemeindeteil Lichtenau zu sanieren und mit einem Anbau zu erweitern.
Der Kindergarten befindet sich im alten Schulhaus und wurde zuletzt im Jahr 1990/91 umgebaut und erweitert. Aufgrund des steigenden Bedarfs werden zusätzliche Flächen zur Kinderbetreuung benötigt. Zur Maßnahme liegen erste planerische Überlegungen vor, die mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb veröffentlicht werden. Die bestehenden Strukturen sollen umgeplant werden, damit sich ein schlüssiges Gesamtkonzept in Verbindung mit dem neuen Erweiterungsbau ergibt.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Teutonenweg 10
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Kapellenplatz 3
Ort: Weichering
Postleitzahl: 86706
Land: Deutschland