MPI für Mikrostrukturphysik - Erweiterungsbau - Reimraum Ausbau Referenznummer der Bekanntmachung: Z.MIKR.A.000318.411.VOB.2487
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 150-478464)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. - Stabsreferat Einkauf und Versicherungen-Vergabestelle Bau
E-Mail:
Telefon: +49 892108-0
Fax: +49 892108-1344
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
MPI für Mikrostrukturphysik - Erweiterungsbau - Reimraum Ausbau
Neubau Reinraum bis RRK ISO 5 nach DIN EN ISO 14644 1 in Ebene UG zzgl. Plenum, auf Bodenplatte mit jeweils ca.:
735m² Doppelboden mind.10kN div. Lochungsgrade, 730m² Reinraumdecke in div. Ausführungen mit 530 Reinraumleuchten TD-L mit UV-Filter, 1200m² Reinraumwände mit max. Wandstärke 60mm, teilweise mit Verglasung (80 Stück div. Größen), 195m wandintegrierter Elektro-Installationskanal, 4 St. 4-flgl. Einbringtüren.
Zugehörige Personenschleuse Grau zu ISO 5 für mind. 15 Personen, Besucherschleuse 10 Personen
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder
Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare
Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl.
verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc.
Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das
Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Ausführungsfristen: Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der
Aufforderung durch den AG (§5Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 31.10.2023
zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 420 Werktagen nach
vorstehend angegebener Frist. (Vertragliche Einzeltermine siehe Vergabeunterlagen.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3357f0e5-9852-4df2-98de-f43d667895f9
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/626b365a-679b-4302-a74a-fca1b9b9df84
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 10 Mio € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 500.000 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist gem. Formblatt „Eigenerklärung – Betriebshaftpflichtversicherung“ mit Angebotsabgabe zu bestätigen.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines
Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege anzufordern. https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 10 Mio € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 500.000,00 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung ist gem. Formblatt „Eigenerklärung – Betriebshaftpflichtversicherung“ mit Angebotsabgabe zu bestätigen.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines
Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- 10 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 500.000,00 € für Vermögensschäden.
Tag: 14.09.2023
Ortszeit: 10:00
Tag: 27.09.2023
Ortszeit: 10:00
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.11.2023
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 12.12.2023
Tag: 14.09.2023
Ortszeit: 10:00
Ort: Hofgartenstr. 8, 80539 München
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
Tag: 27.09.2023
Ortszeit: 10:00
Ort: Hofgartenstr. 8, 80539 München
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/3357f0e5-9852-4df2-98de-f43d667895f9 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
VI.3) Zusätzliche Angaben:
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/626b365a-679b-4302-a74a-fca1b9b9df84 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang.
Für die Angebotslegung ist ausschließlich immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der Bieter.
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform erforderlich.
Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür vorgesehenen Feld an.
Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen beiliegende Handbuch zu verwenden.
Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss.
Bieterfragen sind ausschließlich über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg):
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Der verbindliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote ist der unter IV.2.2) genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Frist zur Angebotsabgabe wurde verlängert auf den 27.09.2023, 10:00 Uhr. Weitere Änderungen gab es nicht.