Neubau 5-zügige Grundschule Brunecker Straße, Nürnberg - Objektplanung ab LPH 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 001-03659_06_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Beuthener Straße 41
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Sommer SE
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wbg.nuernberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.tender24.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 5-zügige Grundschule Brunecker Straße, Nürnberg - Objektplanung ab LPH 5
Objektplanungsleistung nach § 34 HOAI LPH 1-9
Nürnberg
Projektumfang:
Die WBG KOMMUNAL GmbH betreut im Auftrag der Stadt Nürnberg in dem Planungsgebiet Hasenbuck Süd in der Gertrud-Steinl-Straße eine ca. 9.884 m² BGF große 5-zugige Grundschule mit Nachmittagsbetreuungsangebot und einer zugehörigen ca. 1.935 m² BGF großen 2-fach Sporthalle [gesamt ca. 11.819 m² BGF]. Das zu bebauende Grundstück mit einer Größe von insgesamt 13.931 m², in dem neuen Stadtteil "Lichtenreuth", ist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4635 (Hasenbuck Süd) vom 09.10.2019 als Gemeindebedarfsfläche [Schule - GB1] ausgewiesen. Auf dem Areal des ehemaligen Südbahnhofs zwischen dem Hasenbuck und dem Volkspark Dutzendteich, werden zusätzlich neue Wohneinheiten, Nahversorgungseinrichtungen, Kindertagesstätten und ein Quartierspark entstehen. Die neue Technische Universität Nürnberg wird hier ebenfalls zukünftig Ihren Standort haben. Die Maßnahmen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Terminschiene:
Planungsbeginn Anfang QI/2024
Ausführung Q III/2024 - Q III/2026
Kostenrahmen:
Der Auftraggeber hat für vorgenannte Maßnahme Kosten in Höhe von 26 Mio. Euro "netto" KG 200- 700 und 18,9 Mio. EUR netto KG 300-400 veranschlagt.
Bei angenommener Verteilung zwischen KG 300 und 400 von 70% zu 30% ergeben sich bei der Ermittlung des HOAI-Objektplanungshonorars 17,7 Mio. EUR netto anrechenbare Kosten.
Leistungsumfang:
Die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung für Gebäude gemäß §34 HOAI werden stufenweise beauftragt. Mindestens vergeben werden die Leistungen der Stufe 3. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise, in folgenden Stufen:
Stufe 3: HOAI Leistungsphase 5 - 7
Stufe 4: HOAI Leistungsphase 8 - 9
Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. der Stufe 4 [ganz oder teilweise] besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraroder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: max. 50 von 500 Punkten
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: max. 150 von 500 Punkten
C) Fachliche Eignung - Referenzen: max. 300 von 500 Punkten
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Wertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt 5. Erfüllen nach § 75 (6) mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gemäß § 51 gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme
an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens zehn Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist
ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindestvorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Bewerbungen sind ausschließlich über die Verwendung des Bewerbungsbogens zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtslage (zwingende Ausschlussgründe)
1) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (strafrechtliche Verurteilung)
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (Insolvenz)
4) Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegt
5) Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV vorliegt
6) Eigenerklärung, dass keine Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen vorliegt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
7) Eigenerklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der
Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
8) Eigenerklärung, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch
genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als
10 % des Auftragswerts entfällt (s. gesonderte Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird für Personenschäden mind. 3,0 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige
Schäden mind. 1,5 Mio. EUR. Dies hat durch eine für das Objekt geeignete Berufshaftpflicht zu erfolgen. Im Bewerbungsverfahren kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche
Erklärung der Versicherung vorlegen, in der die Versicherungsabsicht für o. a. Leistungen für den Auftragsfall bestätigt wird. Bei Bietergemeinschaften ist eine Zusammenrechnung der Versicherungssummen der beteiligten
Mitglieder möglich. Liegt diese nicht vor, ist die Bewerbung auszuschließen (Ausschlusskriterium).
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (gem. §§ 44, 75 VgV)
1) Eigenerklärung, dass eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
2) Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Projektleitung der Beruf des Architekten (Bachelor oder Master bzw. Diplom) vorliegt
3) Vorlage von drei geeigneten Referenzen mit den genannten Mindestanforderungen
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (gem. § 45 VgV)
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020, 2021,2022).
unter 450.000 € netto = 0 Punkte
ab 450.000 € netto = 10 Punkte
ab 500.000 € netto = 20 Punkte
ab 550.000 € netto = 30 Punkte
ab 600.000 € netto = 40 Punkte
ab 650.000 € netto = 50 Punkte
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (gem. § 46 VgV)
1) Erklärung über die Berufserfahrung der Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren als "Architekt" (max. 50 Punkte möglich)
< 3 = 0 Punkte
>= 3 = 20 Punkte
>= 5 = 30 Punkte
>= 8 = 40 Punkte
>= 10 = 50 Punkte
2) Erklärung über die Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung
Angabe der Berufserfahrung in Jahren (max. 50 Punkte möglich)
< 2 = 0 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
3) Auflistung/Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) (max. 50 Punkte möglich)
< 1 = 0 Punkte
= 1 = 10 Punkte
= 2 = 20 Punkte
= 3 = 30 Punkte
= 4 = 40 Punkte
>= 5 = 50 Punkte
C) Fachliche Eignung - Referenzen (gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 und § 75 Abs. 5 VgV)
Anzahl der auszuwertenden Referenzprojekte: 3 (je Referenz max. 100 Punkte)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge. Eine geeignete/vergleichbare Referenz liegt vor, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Mindestanforderungen (je Referenz 50 Punkte)
1. Objektplanung § 34 HOAI, LPH 5-8 vollständig erbracht
2. Mindesthonorarzone III oder höher
3. Projektfertigstellung mit Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre (nach 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist)
REFERENZ 1:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Kosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 10,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 10,0 Mio EUR = 4 Punkte
>= 11,0 Mio EUR = 8 Punkte
>= 12,0 Mio EUR = 12 Punkte
>= 13,0 Mio EUR = 16 Punkte
>= 14,0 Mio EUR = 20 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten (je Referenz max. 10 Punkte)
8 - 10 Jahre (nach 01.01.2013 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 4 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 6 Zusatzpunkte
-Bildungs- oder Kulturgebäude = 10 Zusatzpunkte
REFERENZ 2:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Kosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 10,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 10,0 Mio EUR = 4 Punkte
>= 11,0 Mio EUR = 8 Punkte
>= 12,0 Mio EUR = 12 Punkte
>= 13,0 Mio EUR = 16 Punkte
>= 14,0 Mio EUR = 20 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten (je Referenz max. 10 Punkte)
8 - 10 Jahre (nach 01.01.2013 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 4 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 6 Zusatzpunkte
-Bildungs- oder Kulturgebäude = 10 Zusatzpunkte
REFERENZ 3:
Für folgende Punkte werden Zusatzpunkte vergeben:
Höhe der anrechenbaren Kosten (in EUR netto) (je Referenz max. 20 Punkte):
< 10,0 Mio. EUR = 0 Punkte
>= 10,0 Mio EUR = 4 Punkte
>= 11,0 Mio EUR = 8 Punkte
>= 12,0 Mio EUR = 12 Punkte
>= 13,0 Mio EUR = 16 Punkte
>= 14,0 Mio EUR = 20 Punkte
Fertigstellung/Inbetriebnahme innerhalb der letzten (je Referenz max. 10 Punkte)
8 - 10 Jahre (nach 01.01.2013 bis 31.12.2015) = 5 Punkte
0 - 7 Jahre (nach 01.01.2016 bis Zeitpunkt der Veröffentlichung) = 10 Punkte
Vergleichbarkeit des Referenzprojektes (max. 20 Zusatzpunkte)
Referenzobjekt enthält:
-Angabe Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner; Tel.) = 4 Zusatzpunkte
-Referenzbeschreibung mit Bildnachweis = 6 Zusatzpunkte
-Bildungs- oder Kulturgebäude = 10 Zusatzpunkte
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte müssen bei jeder Referenz zwingend die Mindestanforderungen erfüllt sein.
Soweit unter III.1.1) bis III.1.3) lediglich Angaben/ Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen gültig
sein. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht. Nachweise sind
unaufgefordert vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen,
Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der
Bewerbungsfrist über die Vergabeplattform www.tender24.de
einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht
eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen
werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen
ausschließlich in schriftlicher Form über die Vergabeplattform
www.tender24.de zu richten.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim
Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nichtdeutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung
beizulegen
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu
machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EUAmtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung
nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland