Generalplanerleistungen Mitarbeiterwohnheim des Klinikums Ingolstadt
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Krumenauerstr. 25
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dr. Wolfgang G. Renner, LL.M. (Tulane Univ.) als Vertreter der Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen Mitarbeiterwohnheim des Klinikums Ingolstadt
Der Auftraggeber beabsichtigt den Neubau eines Mitarbeiterwohnheims mit ca. 27 bis 30 Mitarbeiterwohnungen in verschiedenen Größen auf einem brachliegenden Grundstück im Westen des Klinikcampus. Hierzu werden die Planungsleistungen (Generalplaner und Fachplaner) sowie Projektsteuerungsleistungen und SiGeKo-Leistungen als Stufenauftrag gegliedert nach Leistungsphasen (LP) für die LP 2-9 ausgeschrieben. In einer ersten Beauftragungsstufe werden die LP 2 und 3 verbindlich beauftragt, die stufenweise Beauftragung mit weiteren optionalen Leistungen behält sich der Auftraggeber vor. Auf die Beauftragung weitere Stufen und die Leistungen besteht jeweils kein Anspruch des Auftragnehmers.
Ingolstadt
Die Klinikum Ingolstadt GmbH plant die Errichtung eines Mitarbeiterwohnheims auf einem brachliegenden Grundstück im Westen des Klinikcampus in 85049 Ingolstadt, welches innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 179
für das Klinikum Ingolstadt aus dem Jahr 1973 liegt.
Auf dem Grundstück befindet sich ein Hügel, in welchen das Gebäude integriert werden soll. Auf dem Grundstück ist ein Baumbestand vorhanden (vgl. Vorplanung, die mit Vergabeunterlagen veröffentlicht wird).
Auf dem ca. 1000m² großen Grund soll ein Gebäude mit ca. 27 bis 30 Mitarbeiterwohnungen verschiedener Größen entstehen.
Das aktuelle Konzept sieht ein Gebäude mit vier Geschossen und einem Nebengebäude (Fahrradabstellraum, Müll, Lager, ggf. Technik) vor.
Südwestlich von der zu bebauenden Fläche auf dem Grundstück befindet sich der Hubschrauberlandeplatz des Klinikums, dessen Betrieb während der gesamten Projektlaufzeit uneingeschränkt gewährleistet sein muss.
Auch der uneingeschränkte Betrieb des Krankenhauses darf durch die Baumaßnahmen zu keinem Zeitpunkt
gefährdet sein.
Nach einer derzeitigen groben Kostenschätzung beträgt das Gesamtprojektvolumen EUR 3,8 Mio..
Für das Bauprojekt sind derzeit keine Fördermittel beantragt – die Möglichkeiten von Förderungen sind jedoch
aufzuzeigen und darzustellen.
Die aktuelle Planung basiert auf einer Vorstudie. Weitere innovative Ideen sollen vom Auftragnehmer
eingebracht werden.
Die Leistungserbringung für den Bereich der Planungsleistungen erfolgt auf Grundlage der Verordnung über die
Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI).
Grundleistungen nach HOAI:
Der Auftrag beinhaltet insofern die Erbringung von Leistungen, die sich an der HOAI orientieren, wie im
Einzelnen im Vertrag angegeben.
Besondere Leistungen nach HOAI:
Darüber hinaus schuldet der AN die Mitwirkung und Beratung bei der Erlangung öffentlicher Fördermittel. Dies
umfasst insbesondere:
- die Prüfung in Frage kommender Möglichkeiten einer Fördermittelfinanzierung des Bauprojekts,
- Vorstellung geeigneter Förderungen, beispielsweise im Hinblick auf nachhaltiges Bauen oder regenerative
Energien, unter Darstellung der Voraussetzungen,
- fachliche Prüfung und Klärung auftretender Fragen im Zusammenhang mit der Ermittlung etwaiger
Fördermittelfinanzierungen,
- und optional bei Bedarf und gesonderter Beauftragung durch den AG die Unterstützung des AG bei der
Beantragung der Fördermittel, insbesondere die Beschaffung der notwendigen Antragsformulare, die
Aufbereitung und Zusammenstellung von Unterlagen, z. B. zur Kostenermittlung, und die fachliche Prüfung und
Klärung auftretender Fragen im Zusammenhang mit der Beantragung von Fördermitteln.
Es existieren bereits Vorarbeiten, auf denen verbindlich aufzusetzen ist. In diese kann bereits in dem
vorliegenden Vergabeverfahren Einsicht genommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
Die Vergabe ist bereits durch Zuschlag beendet. Ein wirksamer Zuschlag kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847