Umzug Nephrologie München Klinik-ELT Referenznummer der Bekanntmachung: MüK_Nephrologie_ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.muenchen-klinik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umzug Nephrologie München Klinik-ELT
Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Erbringung von Fachplanungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI hinsichtlich der Anlagengruppen 4, 5 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5 und 8 HOAI, hierbei Leistungsphasen 1 bis 9 und Besonderer Leistungen gem. Anlage 15 HOAI zur Realisierung des Umzugs der Nephrologie der München Klinik Harlaching in die München Klinik Neuperlach.
Der Leistungsgegenstand umfasst das Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 4, 5 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 8 HOAI). Die Beauftragung der Anlagengruppe 6 ist optional und wird bis zum vereinbarten Leistungsbeginn optional vom Auftraggeber beauftragt. Da diese Anlagengruppe optional beauftragt werden kann, ist sie ebenfalls Teil der Wertung.
Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI verpflichtet. Der Auftraggeber übernimmt die Grundleistungen gem. Anlage 15 Nummer 15.1 HOAI, LPH 6, lit. f) und LPH 7, lit. a) und f) selbst. Alle nicht vom Auftraggeber übernommenen Leistungen sind ebenfalls vom Auftragnehmer zu erbringen.
Die Beauftragung der Anlagengruppe 6 ist optional und wird bis zum vereinbarten Leistungsbeginn optional vom Auftraggeber beauftragt. Da diese Anlagengruppe optional beauftragt werden kann, ist sie ebenfalls Teil der Wertung.
Der Auftraggeber beabsichtigt, sofern das Projekt realisiert wird, den ausgewählten Bieter mit den vorgenannten Fachplanungsleistungen nach §§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI, Anlagengruppen 4, 5 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 8 HOAI stufenweise zu beauftragen. Mit Vertragsschluss werden zunächst nur die LPH 1 und 2 einschließlich Erstellung einer Kostenschätzung nach DIN 276 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Gebäudeteilen bzw. Gebäuden sowie Gesamtbeauftragung, besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Spitzwegstraße 10
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82110
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist,
- dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird,
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten.
Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage AV_3 beigefügte Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6PK1
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.