H96 Brandschutzsanierung Schranne Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/027
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 813175-335
Fax: +49 813175-44982
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dachau.de
Abschnitt II: Gegenstand
H96 Brandschutzsanierung Schranne
Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung nach § 53 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI – HLS, ALG 1, 2, 3, 7, 8, Leistungsphasen 2-9 für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zur Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen in der Kulturschranne Dachau.
Pfarrstraße 13, 85221 Dachau
Die Kulturschranne, ein historischer Bau von 1832 (Baudenkmal, Einzeldenkmal) im Herzen der Dachauer Altstadt wurde 1999/2000 saniert und beherbergt nach Nutzungsänderungen in den Jahren 2004 und 2009 derzeit
- im EG den Gastraum einer Gaststätte und eine Ausstellungs-Galerie, das EG kann auch als Versammlungsstätte genutzt werden
- im 1. OG ein Veranstaltungsraum mit Bühne, die Küche, Nebenräume und WC-Anlage (alles zur Gaststätte gehörend) sowie ein von der gegenüber liegenden Kirche genutzter Lagerraum
- im 2. OG: Büros und die Mesner-Wohnung
- im 3. OG: Haustechnik, u.a. mit Heizung- Lüftung und Sprinkleranlage
Bei einer Feuerbeschau wurden gravierende Mängel bzgl. des Brandschutzes festgestellt. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die Grundlage der nun zu vergebenden Leistung ist, wurden die Brandschutzmängel erfasst untersucht und Sanierungskonzepte zu deren Behebung erstellt.
Planungsziel sind die Erstellung einer neuen, vollumfassenden Genehmigungsplanung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Brandschutznachweises sowie Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen. Die erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sollen - soweit möglich - im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind in der Machbarkeitsstudie beschrieben.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 2, 3 und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für Stufe 1. Die Beauftragung weiterer Stufen ist beabsichtigt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Optional: Besondere Leistungen:
Leistungsphase 6: Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation, Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
Leistungsphase 8: Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
Leistungsphase 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Kirschstraße 35
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) …
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Straße 2-6
Ort: Dachau
Postleitzahl: 85221
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 813175-44982
Fax: +49 813175-335
Internet-Adresse: www.dachau.de