TNW_HLS_Gemeinde Taufkirchen_Kinderhaus "Am Wald" Taufkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: 183/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Köglweg 3
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meintaufkirchen.de
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_HLS_Gemeinde Taufkirchen_Kinderhaus "Am Wald" Taufkirchen
Die Gemeinde Taufkirchen hat die Erweiterung und Sanierung der Mittelschule in der Pappelstraße 6, 82024 Taufkirchen im Rahmen eines VgV-Verfahrens vergeben. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme ist im Jahr 2027 zu rechnen.
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In Ergänzung zu diesen Einrichtungen (Sanierung der Mittelschule, Neubau der Sporthalle, Neubau Ganztagesklassen sowie die Erweiterung der Aula und eine neue Mensa) soll nunmehr der Neubau eines Kinderhauses auf dem Gelände (Campus-Charakter) in unmittelbarer Nähe entstehen.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8.
Haus für Kinder Pappelstraße 2-4 82024 Taufkirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Taufkirchen hat die Erweiterung und Sanierung der Mittelschule in der Pappelstraße 6, 82024 Taufkirchen im Rahmen eines VgV-Verfahrens vergeben. Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme ist im Jahr 2027 zu rechnen.
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In Ergänzung zu diesen Einrichtungen (Sanierung der Mittelschule, Neubau der Sporthalle, Neubau Ganztagesklassen sowie die Erweiterung der Aula und eine neue Mensa) soll nunmehr der Neubau eines Kinderhauses auf dem Gelände (Campus-Charakter) in unmittelbarer Nähe entstehen.
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Für den Neubau sollen die Funktionen aus dem Bestand geschaffen werden wie folgt:
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Pappelstraße 2:
- 3 Gruppen Großtagespflege mit 10 Kindern
- Ersatzbetreuungsstützpunkt
- Büroflächen Verwaltung
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Pappelstraße 4:
- vier Gruppen mit 25 Kindern Hort (integrativ) mit Nebenräumen und Außenflächen
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Es sollen Fördermittel nach FAG beantragt werden; im Sommer wird ein zusätzliches Förderprogramm für Ganztagesplätze (Grundschulden) erwartet. Eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erfolgen. Es wird dementsprechend eine Zuarbeit und Unterstützung erwartet.
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Mit der Planung soll zeitnah begonnen werden, der Umzug der einzelnen Gruppen aus dem früheren Bestand ist für aller spätestens Ostern 2027 vorgesehen. Eine Verschiebung der Bauzeit über dem Winter würde einen Zeitverlust von mindestens einem halben Jahr bedeuten. Aus diesem Grund ist dieser Termin einzuhalten.
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Ein erster grober Kostenansatz (Stand 21.07.2023) geht von rund 12,0 Mio. EUR netto Projektkosten aus, wobei auf die KG 400 überschlägig [Betrag gelöscht] EUR brutto entfallen dürften.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (Lph. 4 nur bei Anlagengruppe 1) des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8.
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Die Beauftragung wird gemäß HIV-KOM stufenweise erfolgen:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 u. 3 (Leistungsphase 4 in Anlagengruppe 1)
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Technikern/-innen
30 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Technikern/-innen
10 Punkte: ab 1 Ingenieur/-in / Techniker/-in
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone II, gerne aus den Bereichen Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), z. B. schulvorbereitende Einrichtungen, Kindergärten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 30 Punkte: Gebäude aus dem Bereich, Kindertagesstätten, schulvorbereitende Einrichtungen
- 20 Punkte: Gebäude allgemein mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone II
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Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung / Erweiterung / Umbau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermitteln
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2 u. 3 sowie 5-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 sowie Lph. 4 in Anlgr. 1
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 2 u. 3 sowie 5-8 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung - HLS, Anlagengruppe 1, 2, 3, 7 und 8 sowie Lph. 4 in Anlgr. 1
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Kriterium 5: Größenordnung
- 20 Punkte anrechenbare Kosten (KG 400) netto über 2,0 Mio. EUR
- 10 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 400) netto zwischen 1,0 Mio. EUR und 2,0 Mio. EUR
- 5 Punkte: anrechenbare Kosten (KG 400) netto unter 1,0 Mio. EUR
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1, 2 u. 3 (Leistungsphase 4 in Anlagengruppe 1)
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - ELT sowie Tragwerksplanung werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Planungsbeginn: zeitnah; nach Beauftragung
Fertigstellung: Ende 2026 / Anfang 2027 (Umzug Ostern 2027) zzgl. 5 Jahre für die Leistungsphase 9, somit 2031
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende 2023 erfolgen muss, da mit der Planung zeitnah begonnen werden soll und der Umzug der einzelnen Gruppen aus dem früheren Bestand für aller spätestens Ostern 2027 vorgesehen ist.
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern Lagepläne sowie ein Zeitplan zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind.1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieur/-in, Techniker/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone II, gerne aus den Bereichen Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), z. B. schulvorbereitende Einrichtungen, Kindergärten)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Fördermitteln
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 in der Anlagengruppen 1 sowie in den Leistungsphasen 2 u. 3 sowie 5-8 in den Anlagengruppen 2, 3, 7 und 8 im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrütung HLS (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: anrechenbare Kosten (KG 400) netto
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6PPF
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.