Entsorgungsmanagement Ausbau Bayreuther Straße Referenznummer der Bekanntmachung: BayrStrEntsorg
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Plärrer 43
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911802-58446
Fax: +49 911802-88-58446
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsmanagement Ausbau Bayreuther Straße
Durchführung einer vor Baubeginn durchzuführende orientierende abfallrechtliche Untersuchung des Gleisschotters sowie Haufwerksbeprobungen mit Deklarationsanalysen, folgender Abfalldeklaration (abfallrechtl. Einstufung) des anfallenden zu verwertenden/entsorgenden Aushub-Materials sowie baubegleitende abfallrechtliche Beratungsleistungen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Durchführung einer vor Baubeginn durchzuführende orientierende abfallrechtliche Untersuchung des Gleisschotters sowie Haufwerksbeprobungen mit Deklarationsanalysen, folgender Abfalldeklaration (abfallrechtl. Einstufung) des anfallenden zu verwertenden/entsorgenden Aushub-Materials sowie baubegleitende abfallrechtliche Beratungsleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.