Erweiterung katholischer Kindergarten Tacherting Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trostberger Straße 9
Ort: Tacherting
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83342
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tacherting.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung katholischer Kindergarten Tacherting
Die Gemeinde Tacherting beabsichtigt die Erweiterung des katholischen Kindergartens um 3 Gruppen, davon 2 Krippengruppen sowie eine Mensa für die gesamte Einrichtung. Ein Umbau des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen. Es sollen stufenweise die LPH 1-9 gem. HOAI § 34 sowie der Brandschutznachweis beauftragt werden.
Gemeinde Tacherting 83342 Tacherting Lkr. Traunstein
Die Gemeinde Tacherting beabsichtigt die Erweiterung des katholischen Kindergartens um 3 Gruppen. Die Einrichtung besteht bereits mit 3 Gruppen, sodass im Endausbau 4 Kindergartengruppen und 2 Kinderkrippengruppen untergebracht werden können. Das Grundstück soll über einen langfristigen Erbpachtvertrag gesichert werden.
Im Zuge der Erweiterung soll auch ein Eingang sowohl für die neuen Kindergartengruppen wie auch für das Bestandsgebäude geschaffen werden. Eine Essenszubereitung ist nicht vorgesehen, da dieses über Anlieferung gelöst ist.
Eine Machbarkeitsuntersuchung, in der die Bebaubarkeit des Grundstücks aus planungsrechtlicher Sicht und die mögliche Unterbringung des Raumprogrammes nachgewiesen ist, liegt vor.
Es wird eine kostengünstige und energieeffiziente Bauweise realisiert werden. Im Untergeschoss werden, sofern das Gebäude in den Hang gebaut wird, evtl. Aufenthaltsräume oder Räume zum Aufenthalt von Kindern angeordnet werden müssen.
Die Erstellung des Brandschutznachweises soll im Rahmen der ausgeschriebenen Vergabe mitbeauftragt werden.
Das Vorhaben soll mit Mitteln des Freistaates Bayern, insbesondere FAG-Förderung und evtl. KfW-Förderung realisiert werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Die Kriterien sind durch folgende Unterlagen zu belegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Durchschnittliche Anzahl der Architekten / Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Gewichtung 10 von 100 Punkten
3. Erfahrung in der Planung HOAI § 34, Darstellung von Referenzprojekten mit Angaben zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, öffentlich oder privat, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Subunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), Fertigstellung (Tag, Monat und Jahr).
Referenzprojekt 1, zu erreichen sind 40 von 100 Punkten, Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Erfahrung in der Planung d.h. Referenz als Auftrag mind. LPH 3-5 und 8 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Gebäuden, Baubeginn nach 01.01.2018.
Differenziert gewertet werden:
- Alle LPH 2-8 § 34 HOAI selbst geleistet und abgeschlossen;
- LPH 6 und 7 § 34 HOAI bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C;
- Bruttokosten KG 300+400 gem. DIN 276;
- Projekt mind. Honorarzone III gem. § 35 HOAI;
- Mind. 3 Funktionsbereiche im Referenzprojekt;
- Erfahrung bei der Planung von Räumen, für die ein Lüftungsnachweis erforderlich ist.
Referenzprojekt 2, zu erreichen sind 40 von 100 Punkten, Mindestanforderung an das Referenzprojekt: Erfahrung in der Planung d.h. Referenz als Auftrag mind. LPH 3-5 und 8 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Neubauten, Baubeginn nach 01.01.2018.
Differenziert gewertet werden:
- Alle LPH 2-8 § 34 HOAI selbst geleistet und abgeschlossen;
- LPH 6 und 7 § 34 HOAI bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C;
- Bruttokosten KG 300+400 gem. DIN 276;
- Projekt mind. Honorarzone III gem. § 35 HOAI;
- Mind. 3 Funktionsbereiche im Referenzprojekt;
- Erfahrung bei der Planung von Räumen, für die ein Lüftungsnachweis erforderlich ist.
Sonstiges: Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl
nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
- Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4 HOAI § 34
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI § 34
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI § 34
- Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit.
- Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
- Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
1. Erklärung (im Teilnahmeantrag) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
2. Erklärung (im Teilnahmeantrag) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
3. ggf. Erklärung (im Teilnahmeantrag) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
4. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
5. Erklärung (im Teilnahmeantrag) des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind un der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG,
8. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".
9. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
- Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt sind.
Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
- Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Es werden Angaben gefordert zu:
- Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein.
Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Siehe II.2.9
Siehe III.1.1
Spätestens mit dem Angebot ist im Fall der Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV eine Erklärung mit den im Teilnahmeantrag für diesen Fall geforderten Mindestinhalten abzugeben. Zudem ist mit dem abschließenden Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekanntgemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4D506PMA
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.