Gestellung und Betrieb des kommunalen Wertstoffhofs im Stadtgebiet Laufen, 2024-2030 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-L-026
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8651773-0
Fax: +49 8651773-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestellung und Betrieb des kommunalen Wertstoffhofs im Stadtgebiet Laufen, 2024-2030
Gestellung und Betrieb des kommunalen Wertstoffhofs im Stadtgebiet Laufen, 2024-2030
Gestellung und Betrieb des kommunalen Wertstoffhofs im Stadtgebiet Laufen, 2024-2030
Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2032, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bedarfsposition: Gemeinsame Verwertung von Altmetallen - Logistik- und Verarbeitungsabschlags incl. aller Nebenkosten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt L 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt L 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt L 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB i. V. m. § 48 VgV ist mit einer Eigenerklärung nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gem. § 56 VgV binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Für Bietergemeinschaften gilt § 53 Abs. 9 VgV:
Bietergemeinschaften haben im Angebote jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
Dieser ist der Ansprechpartner für das Vergabeverfahren bis zur Beendigung des Verfahrens = rechtswirksame Auftragsvergabe.
Er ist Ansprechpartner für etwaige Nachprüfungsverfahren und Teilwiederholung von Verfahrensschritten.
Davon unberührt ist die Befugnis zur Antragstellung auf ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer.
Die Forderung nach einer bestimmten Rechtsform gem. § 43 Abs. 3 VgV bleibt für den Auftragsfallvorbehalten. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Die Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft kann im Vergabeverfahren nicht geändert werden (gem. §§132 und 133 GWB).
Hinweis:
Die Bewerber müssen die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem sieniedergelassen sind, nachweisen oder auf andere Weise der erlaubte Berufsausübung nachweisen (§ 44 VgV).
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB L 124
Nachweis durch Eigenerklärung oder Praqualifizierung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigtenArbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- undHandelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mitAngabe der Lohnsummen.
-Nachweise der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Benennung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Ø Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
Ø Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Betriebsfläche mit Lageplänen, Genehmigungsnachweis oder Nachweis der Zulässigkeit bzw. Genehmigung über Efb-Zertifizierung oder vergleichbare Nachweise.
Auf Verlangen sind die Nachweise binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
PQ oder Eigenerklärung gemäß FB 124
Nachweis durch Eigenerklärung oder Präqualifizierung. Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen. Diese sind:
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Eintragung in das Berufsregister Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnortes
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
- Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintrag in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
- Benennung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Ø Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes
Ø Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Betriebsfläche mit Lageplänen, Genehmigungsnachweis oder Nachweis der Zulässigkeit bzw. Genehmigung über Efb-Zertifizierung oder vergleichbare Nachweise.
- Angabe, welche Teile des Antrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen
Zum Nachweis der Eignung mithilfe von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind verpflichtende Zusagen zur Ausführung der Leistung von den betreffenden Unternehmen nachzuweisen, daraus ergibt sich folglich die Verpflichtung jedes Unternehmens zur Erbringung der jeweiligen Leistung. Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, vorzugeben, dass bestimmte Aufgaben vom Bieter(bzw. einem Mitglied der Bietergemeinschaft) selbst ausgeführt werden müssen (§ 47 Abs. 5 VgV). Die Nachweisführung zur Eignung der Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, erfolgt dabei auch entsprechend § 47 Abs. 2 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV (keine Bieter erlaubt)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: +49 8651773-381
Fax: +49 8651773-9381