Gebäudereinigung Bühler Weg 2 - 4 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2023-0018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8998923330478
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Bühler Weg 2 - 4
Gebäudereinigung Bühler Weg 2 - 4, Grundschule und Haus für Kinder
München
Deutschland
Unterhalts- und Glasreinigung für die städtischen Objekte Bühler Weg 2 - 4, Grundschule und Haus für Kinder Unterhaltsreinigung 3.570 m² Glasreinigung 575 m²
Eine Verlängerung des Vertrages ist um maximal 12 Monate möglich. Sie wird durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Vergabestelle 1 herbei geführt. Diese erfolgt planmäßig bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende. Bei beiderseitigem Einverständnis kann die Option auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung bis zum Ende des maximalen Verlängerungszeitraums.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung Bühler Weg 2 - 4
Postanschrift: Beethovenstr. 25
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 896081010
Fax: +49 8960810199
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.