Kooperationspartnerschaften für Deutschklassen (DK-BS-A, DK-BS-AnkER, DK-BS-Flexi) und Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung)
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE25C
Postanschrift: Stuttgarter Straße 1
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationspartnerschaften für Deutschklassen (DK-BS-A, DK-BS-AnkER, DK-BS-Flexi) und Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung)
An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
1572 Staatliche Berufsschule Miesbach (OBB)
Miesbach (OBB)
An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
Einmalige Verlängerung des Vertrags mit einer Laufzeit von einem Schuljahr, beginnend am ersten Unterrichtstag des Schuljahres 2024/2025.
Der geschätzte Wert i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro stellt die Obergrenze des Loses dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4066 Staatliche Berufsschule Schwandorf (OPF)
Schwandorf (OPF)
An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
Einmalige Verlängerung des Vertrags mit einer Laufzeit von einem Schuljahr, beginnend am ersten Unterrichtstag des Schuljahres 2024/2025.
Der geschätzte Wert i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro stellt die Obergrenze des Loses dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6078 Staatliche Berufsschule Herzogenaurach (MFR)
Herzogenaurach (MFR)
An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
Einmalige Verlängerung des Vertrags mit einer Laufzeit von einem Schuljahr, beginnend am ersten Unterrichtstag des Schuljahres 2024/2025.
Der geschätzte Wert i. H. v. [Betrag gelöscht] Euro stellt die Obergrenze des Loses dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Verfahrenswahl gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV
Wahl des Vergabeverfahrens aufgrund § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV (in einem früheren offenen Vergabeverfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1572 Staatliche Berufsschule Miesbach (OBB)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4066 Staatliche Berufsschule Schwandorf (OPF)
Postanschrift: Lichtenhaidestraße 15
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6078 Staatl. Berufsschule Herzogenaurach (MFR)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beschreibung der Optionen:
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.